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UFSZ2L ZRV/0076-Z2L/02Antrag auf Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Zollbeträge wegen Irrtums der Zollbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.12.2003

…unbestritten. Die Bf. vermeint jedoch, die Geltendmachung des nachzufordernden Restbetrages an Zoll war unzulässig, da der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag auf Grund eines, von ihr nicht verschuldeten, Irrtums der Zollbehörde, nämlich durch Bewilligung einer auf die von ihr eingeführten Waren nicht anwendbaren zolltariflichen Begünstigung, nicht von…

UFSZ2L ZRV/0302-Z2L/03- Zulässigkeit der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben gemäß Artikel 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK - Kein Verstoß der nachträglichen, buchmäßigen Erfassung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.01.2006

…über die Erkennbarkeit eines Irrtums für die Bf., bzw. über deren Gutgläubigkeit und über die Einhaltung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollanmeldung. Dem Einwand der Bf., die Nachforderung würde gegen den im Gemeinschaftsrecht geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, welcher, unbeschadet des Vorliegens eines Irrtums gemäß…

UFSZ2L ZRV/0290-Z2L/03Irrtum der Zollbehörde in Zusammenhang mit der Einreihung von "Kunststoffschweinchen" in die Kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.01.2005

…die gegenständlichen Waren auch einer tarifarischen Beurteilung unterzogen hat und in der Folge keine Unstimmigkeiten zu den abgegebenen Erklärungen feststellte, einem aktiven Irrtum unterlag, indem sie die Waren antragsgemäß freigab. Für eine Abstandnahme von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach den Bestimmungen des Art. 220 Abs…

UFSZ4I ZRV/0111-Z4I/03Einbeziehung einer drittländischen Mehrwertsteuer in den Zollwert; Abgrenzung "buchmäßige Erfassung" und "nachträgliche buchmäßige Erfassung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.08.2004

…Verzollung zum Pauschalsatz - im Zuge des Berufungsverfahrens vom ho. Sachbearbeiter - und wie dieser deutlich den Eindruck hatte: erstmalig - fernmündlich zugekommen ist. Der Bw ist nicht gewerbsmäßig im Einfuhr- und Ausfuhrgeschäft tätig, sodass schon deshalb hinsichtlich der Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde keine hohen Anforderungen gestellt…

UFSW RV/1100-W/12Wiedereinsetzungsantrag - Falschauskunft des Finanzamtes; grobes Verschulden des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…BAO in einem Irrtum, so fällt dieses Hindernis weg, sobald die Partei den Irrtum als solchen erkennen konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der…

UFSS RV/0398-S/07Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsgrundes bei Irrtum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2007

…Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Im konkreten Fall behauptet der Bw. sinngemäß, dass er von der Abgabenbehörde im Juli 2003 darüber im Irrtum belassen worden sei…

UFSI RV/0330-I/06Zurückweisung eines verspäteten Wiedereinsetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.11.2009

…Auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. 3. 2005, 2003/14/0005, dem eine in diesem Punkt vergleichbare Sachverhaltskonstellation zugrunde lag, wird diesbezüglich hingewiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich der für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist maßgebliche Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums über eine Verlängerung…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…ein aktiver Irrtum der Zollbehörde diesbezüglich gegeben, zumal mangels Feststellung von Verfehlungen durch die prüfende Zollbehörde auch die Erkennbarkeit des Irrtums für die Bf nicht gegeben und sie daher insoweit gutgläubig gewesen sei. Dazu werde auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.5.1984…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…ein aktiver Irrtum der Zollbehörde diesbezüglich gegeben, zumal mangels Feststellung von Verfehlungen durch die prüfende Zollbehörde auch die Erkennbarkeit des Irrtums für die Bf nicht gegeben und sie daher insoweit gutgläubig gewesen sei. Dazu werde auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.5.1984…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/11Zollschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a) Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung eingeführten Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2013

…ein aktiver Irrtum der Zollbehörde diesbezüglich gegeben, zumal mangels Feststellung von Verfehlungen durch die prüfende Zollbehörde auch die Erkennbarkeit des Irrtums für die Bf nicht gegeben und sie daher insoweit gutgläubig gewesen sei. Dazu werde auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.5.1984…

UFSZ3K ZRV/0247-Z3K/12Irrtum iSd Art 220 Abs 2 lit b ZK einer Zollbehörde durch langjährige unrichtige Verwaltungspraxis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.11.2013

…Position 2008 gehören, war geeignet, selbst Experten in die Irre zu führen und die Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörden maßgeblich zu erschweren. Gegen die Erkennbarkeit spricht auch die dargelegte - scheinbar europaweite - Verwaltungspraxis, von deren Richtigkeit A ausgehen konnte. Dass der Bf sonstige, die Zollanmeldung betreffende…

UFSZ2L ZRV/0356-Z2L/03Nachforderung von Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung wegen unrichtiger Tarifierung von Maronipüree
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.02.2006

…11-ziffrige Warennummer des Europäischen Zolltarifs angepasst hat. Ohne allerdings auch dem geänderten Umstand Rechnung zu tragen, dass Kastaniencreme nicht mehr in der Warennummer 2008, sondern als Maronenpaste und Maronenmus in der Warennummer 2007 aufscheint. Ein gutgläubiges Handeln mangels Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde durch…

UFSZ3K ZRV/0248-Z3K/12Irrtum der Behörde iSd Art 220 Abs 2 lit b ZK der Behörde durch langjährige unrichtige Verwaltungspraxis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)13.11.2013

…Position 2008 gehören, war geeignet, selbst Experten in die Irre zu führen und die Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörden maßgeblich zu erschweren. Gegen die Erkennbarkeit spricht auch die dargelegte - scheinbar europaweite - Verwaltungspraxis, von deren Richtigkeit A ausgehen konnte. Dass der Bf sonstige, die Zollanmeldung betreffende…

UFSG RV/0281-G/12Übergangsregelung für am 1.1.2006 offene Asylverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…dass auch bei einer objektiven Betrachtungsweise des Sachverhalts die Berufungswerberin nur berechtigter Weise und gutgläubig hat davon ausgehen können, dass ihr der Leistungsempfang der Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag tatsächlich zustehen würde. Eine objektive Erkennbarkeit des Irrtums der erstinstanzlichen Behörde als auszahlende Stelle der beantragten Familienbeilhilfe samt…

UFSZ2L ZRV/0369-Z2L/03Nachforderung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2007

…Im Übrigen ist in der gegenständlichen Anmeldung keine Musterentnahme vermerkt. Ein gutgläubiges Handeln mangels Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde durch die Bf als Voraussetzung für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben…

UFSZ2L ZRV/0368-Z2L/03Nachforderung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2007

…Im Übrigen ist in der gegenständlichen Anmeldung keine Musterentnahme vermerkt. Ein gutgläubiges Handeln mangels Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde durch die Bf als Voraussetzung für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben…

UFSZ2L ZRV/0367-Z2L/03Nachforderung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2007

…Im Übrigen ist in der gegenständlichen Anmeldung keine Musterentnahme vermerkt. Ein gutgläubiges Handeln mangels Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde durch die Bf als Voraussetzung für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben…

UFSZ2L ZRV/0361-Z2L/03Falschtarifierung und nachträgliche buchmäßige Erfassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.10.2007

…da diese offensichtlich nicht der TUA zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Im Übrigen ist in den jeweiligen Anmeldungen die Musterentnahme nicht vermerkt. Ein gutgläubiges Handeln mangels Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde durch die Bf. als Voraussetzung für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der…

UFSZ2L ZRV/0360-Z2L/03Angemessenheit bei der Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.11.2007

…da diese offensichtlich nicht der TUA zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Im übrigen ist in den jeweiligen Anmeldungen die Musterentnahme nicht vermerkt. Ein gutgläubiges Handeln mangels Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde durch die Bf. als Voraussetzung für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der…

UFSZ2L ZRV/0365-Z2L/03nachträgliche buchmäßige Erfassung infolge Falschtarifierung von Kastanienpüree
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.08.2007

…da diese offensichtlich nicht der TUA zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Im übrigen ist in den jeweiligen Anmeldungen die Musterentnahme nicht vermerkt. Ein gutgläubiges Handeln mangels Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde durch die Bf. als Voraussetzung für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der…