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UFSL RV/1367-L/02Übernahme von Verbindlichkeiten als Gegenleistung iSd Grunderwerbsteuergesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2005

…Vertragspartner, nicht aber dem Gläubiger schadenersatzpflichtig (OGH 28.4.2000, 1 Ob 364/99g). Die gegenständliche Vereinbarung ist als eine Erfüllungsübernahme zu qualifizieren. Ob die Worte, die Geschenknehmerin werde den Geschenkgeber "schad- und klaglos halten" verwendet worden sind, ist nicht wesentlich (VwGH 24.5.1991…

UFSW RV/0118-W/08Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 1/2

…Oktober 1985, Slg. 6036/F, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die durch Erfüllungsübernahme bzw. Befreiungsverpflichtung betroffenen Schulden des Übergebers neben dem festbetragsvereinbarten Entgelt zur Hauptleistung gehören." Laut Fellner, Kommentar Grunderwerbsteuer, unter Rz 66 zu § 5 GrEStG sind auch Leistungen an Dritte übernommene Leistungen iS des…

UFSW RV/3539-W/07Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird und der Verkäufer keine Bauvereinigung ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 2/2

…kommt nicht darauf an, ob sich der Käufer verpflichtete, die Schuld in Anrechnung auf den Kaufpreis durch befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme, bzw. Hypothekenübernahme zu übernehmen. Übernimmt der Käufer eine Schuld in Anrechnung auf den Kaufpreis, findet daher eine Bewertung der Schuld gemäß § 14 Abs…

UFSW RV/1845-W/111. Ungültige UID-Nummer des ausländischen Abnehmers, 2. Wertberichtigung von Kundenforderungen, 3. Forderungsverzicht und verdeckte Gewinnausschüttung an den Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011Teil 2/3

…ein. Zusätzlich sieht die Vereinbarung vor, dass - sofern beide Vertragspartner zustimmen - das Verrechnungskonto auch mit gegenseitigen Ansprüchen ausgeglichen bzw. gegenverrechnet werden kann. In weiterer Folge wurde eine Erfüllungsübernahme mit der E-GmbH getroffen, bei der vereinbart wurde, dass das oben genannte Verrechnungskonto von Herrn Dkfm…

UFSL RV/0405-L/10Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010

…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…

UFSL RV/0404-L/10Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010

…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…

UFSL RV/0403-L/10Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010

…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…

UFSL RV/0402-L/10Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010

…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…

UFSL RV/0401-L/10Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010

…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…

UFSL RV/0400-L/10Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010

…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…

UFSL RV/1197-L/08Abzinsung einer in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenen Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2010

…wäre, wäre ein wesentlich geringerer Kaufpreis vereinbart worden. Dass es sich bei der vereinbarten Schuldübernahme um eine privative Schuldübernahme - die auch nach außen gegenüber der Darlehensgeberin Wirkung zeigen soll (und nicht bloß um eine rein das Innenverhältnis betreffende Erfüllungsübernahme) handelt, ergäbe sich bereits daraus, dass…

UFSL RV/1198-L/08Abzinsung einer in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenen Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2010

…wäre, wäre ein wesentlich geringerer Kaufpreis vereinbart worden. Dass es sich bei der vereinbarten Schuldübernahme um eine privative Schuldübernahme - die auch nach außen gegenüber der Darlehensgeberin Wirkung zeigen soll (und nicht bloß um eine rein das Innenverhältnis betreffende Erfüllungsübernahme) handelt, ergäbe sich bereits daraus, dass…

UFSW RV/4114-W/08Abzinsung des Darlehens des Landes NÖ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

…1405 ff ABGB geregelt. Es sind dies: 1.) befreiende oder privative Schuldübernahme 2.) kumulative Schuldübernahme, Schuldbeitritt 3.) kumulative Schuldübernahme, Erfüllungsübernahme und die Hypothekenübernahme (Zivilrecht.online: http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap14, Zugriff vom 1.12.2008) ad 1.) befreiende oder privative Schuldübernahme (§§ 1405…

UFSW RV/0118-W/08Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 2/2

…befreiende Schuldübernahme (der Gläubiger kann nur mehr den Käufer heranziehen), unter Schuldbeitritt (der Gläubiger kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer heranziehen) oder als Erfüllungsübernahme (der Gläubiger zieht den Verkäufer zur Bezahlung der Schuld heran, der Käufer hat sich gegenüber dem Verkäufer aber verpflichtet…

UFSF RV/0194-F/101. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft - notwendiges Betriebsvermögen? Beteiligungsabschreibung - (Sonder-)Betriebsausgabe? 2. Forderungskauf/Bürgschaft - Betriebsausgabe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2013

…durch die Zahlung der Schuld durch den Bürgen eintreten würden. Eine solche Vorgangsweise lässt sich nur dadurch erklären, dass keine Bürgschaft bestand und allenfalls eine Erfüllungsübernahme (dh. eine Vereinbarung des Hauptschuldners/Bürgen mit dem zahlenden Dritten, wonach dieser für den Hauptschuldner/Bürgen die Schuld einlösen…

UFSW RV/1719-W/08Abzinsung eines geringverzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer anlässlich der Abtretung eines halben Mindestanteiles (Eigentumswohnung) an den Eigentumspartner und der damit verbundenen Übernahme der anteiligen Solidarschulden zur Alleinzahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…Schuldübernahme), als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme (§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden. Der Gegenleistungsbegriff des § 5 Abs. 1 Z…

UFSW RV/1925-W/08Abzinsung eines geringverzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2013

…Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme (§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden. Übernimmt bei Veräußerung einer Liegenschaft der Erwerber ein auf ihr haftendes Pfandrecht…

UFSW RV/1630-W/08Übernahme eines Wohnbauförderungsdarlehens in Anrechnung auf den Kaufpreis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2013

…Schuldübernahme), als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme (§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden. Der Gegenleistungsbegriff des § 5 Abs. 1 Z…

UFSW RV/1628-W/08Übernahme eines Wohnbauförderungsdarlehens in Anrechnung auf den Kaufpreis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2013

…Schuldübernahme), als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme (§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden. Der Gegenleistungsbegriff des § 5 Abs. 1 Z…

UFSW RV/1835-W/08Übernahme eines Wohnbauförderungsdarlehens in Anrechnung auf den Kaufpreis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2013

…Schuldübernahme), als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme (§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden. Der Gegenleistungsbegriff des § 5 Abs. 1 Z…