…Derzeit sieht das Finanzstrafgesetz keinen expliziten Antrag bzw. Ersuchen auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe vor. Nach § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht im Sinne des § 230 Abs…
…Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme vorzugehen ist (siehe wiederum Tannert, FinStrG, Judikatsammlung, E 69 ff zu § 165). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Im Übrigen ist hinsichtlich der Verrichtung gemeinnütziger Leistungen durch einen bestraften Finanzstraftäter anstelle des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Verfahren anzumerken: Der…
…10. September 2012 auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen nach § 3a StVG als unzulässig zurückgewiesen und dies damit begründet, dass gemäß § 175 Abs.1 i.V.m. § 179 Abs. 1 FinStrG für den Vollzug der durch die Finanzstrafbehörden verhängten Ersatzfreiheitsstrafen die Bestimmungen des Strafvollzuggesetzes sinngemäß gelten, dies…
…Es liege eine planwidrige Lücke vor. Der Verwaltungsgerichtshof habe ausgesprochen, dass auch im verwaltungsbehördlichen Strafverfahren gemäß § 3a StVG an Stelle des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen gemeinnützige Leistungen erbracht werden könnten, was von der Finanzstrafbehörde bestritten worden sei. Warum diese Rechtsansicht keine Auswirkung auf eine offensichtlich unrichtige…
…die Abstattung des Rückstandes innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreichen zu können. Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren komme für den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen die eigenständige Regelung des § 175 FinStrG zur Anwendung. Eine gesetzliche Möglichkeit zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch den Bestraften an Stelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe bestehe…
…Antrag vom 26. November 2010, die Ersatzfreiheitsstrafen durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Sinne des § 3a StVG zu vollziehen, zurückgewiesen. Die Bf hat dagegen durch ihren Vertreter Beschwerde an den VfGH erhoben. Der VfGH hat über die Beschwerde mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2012, GZ…
…dass auch im verwaltungsbehördlichen Strafverfahren gemäß § 3a StVG an Stelle des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen gemeinnützige Leistungen erbracht werden könnten. Dass und in welchem Ausmaß die Erbringung gemeinnütziger Leistungen zulässig ist, sei in der Strafverfügung oder dem Straferkenntnis festzuhalten. Die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung werde beantragt…
…ist § 175 FinStrG verfassungskonform so zu interpretieren, dass die auf Abwendung des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen bezogenen Regelungen der §§ 3 und 3a StVG im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren grundsätzlich anwendbar sind. Nach dem zitierten Erkenntnis ist kein sachlicher Grund ersichtlich, der es rechtfertigen würde, …
…eigenständige Regelung des § 175 FinStrG zur Anwendung. Eine gesetzliche Möglichkeit für die Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch den Bestraften an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe besteht dabei nicht (siehe auch VwGH vom 26.7.2007, 2006/15/0241, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsansicht des Unabhängigen…
…Möglichkeit für die Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch den Bestraften an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe besteht dabei nicht (siehe auch VwGH-Erkenntnis vom 26.7.2007, 2006/15/0241, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsansicht des Unabhängigen Finanzsenates bestätigt hat, wonach der Finanzstrafbehörde keine gesetzliche…
…dass im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren für den Vollzug der (Ersatz-)Freiheitsstrafen die eigenständige Regelung des § 175 FinStrG zur Anwendung kommt. Eine gesetzliche Möglichkeit für die Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch den Bestraften an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe besteht dabei nicht (siehe auch VwGH-Erkenntnis vom 26…
…erster Instanz die Erbringung gemeinnütziger Leistungen an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe gewährt. Obwohl der Bf. einen Antrag auf Strafaufschub nicht gestellt hat, wies das Finanzamt Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde erster Instanz "den Antrag auf Strafaufschub zum Zwecke der Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Sinne des …
…sich die Beschwerde vom 6. Oktober 2011, in der nach Zitierung des § 175 FinStrG und der §§ 3 Abs. 1 und 3a StVG ausgeführt wird, mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 sei die Möglichkeit geschaffen worden, den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen abzuwenden. Die Begründung, …
…August 2013 wurde nach teilweisem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe und (nicht vollständiger Erbringung) gemeinnütziger Leistungen der Widerruf des Strafaufschubes gemäß § 3a Abs. 4 StVG iVm § 179 Abs. 3 FinStrG ausgesprochen. Die danach noch offene Geldstrafe in der Höhe von 2.343,75 € wurde am Strafkonto…
…10. September 2012 auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen nach § 3a StVG als unzulässig zurückgewiesen und dies damit begründet, dass gemäß § 175 Abs.1 i.V.m. § 179 Abs. 1 FinStrG für den Vollzug der durch die Finanzstrafbehörden verhängten Ersatzfreiheitsstrafen die Bestimmungen des Strafvollzuggesetzes sinngemäß gelten, dies…
…aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes bei verfassungskonformer Interpretation auch für den Vollzug von im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Ersatzfreiheitsstrafen die Erbringung von gemeinnützigen Leistungen zulässig sein soll und die Bestimmungen der §§ 3 und 3a StVG grundsätzlich anwendbar sind. Da die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen nur über Ersuchen der Bestraften…
…dass der unverzügliche Strafantritt den Erwerb des Bestraften bzw. den Unterhalt seiner schuldlosen Familie gefährden würde. Alleine aus diesem Grunde wäre bereits ein Strafaufschub von zumindest sechs Monaten zu gewähren. Darüber hinaus sei der Bf. irrtümlich der Meinung gewesen, dass er gemeinnützige Leistungen erbringen könne…
…für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen. Abs. 2 Die Ersatzfreiheitsstrafe darf nur in dem Umfang vollzogen werden, der dem nicht bezahlten oder nicht eingebrachten Teil der Geldstrafe oder des Wertersatzes entspricht. Das gleiche gilt auch dann, wenn die Bezahlung oder Einbringung der Geldstrafe oder des Wertersatzes…
…Umsätze im Sinne dieser Vorschrift. Der Bw. ist nach seinen Statuten ein gemeinnütziger Verein, dessen Aufgabe es ist, den Naturpark zu führen. Er hat danach primär nichtunternehmerische Aufgaben zu erfüllen. Zur Umsetzung des Vereinszweckes, erbringt er in Form eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen an…
…dass [der Bw] als Jugendarbeiter bei der Gemeinde X angestellt ist. In seiner Funktion nimmt er hoheitliche Aufgaben und Befugnisse wahr. Er ist mit dem Vollzug des Kinder- und Jugendgesetzes betraut. Beim Jugendtreff X handelt es sich um eine gemeindeeigene, gemeinnützige Institution mit einem niederschwelligen…