…und Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Ernteausfall durch die Wegerrichtung oder - wie in der mündlichen Verhandlung hervorgekommen ist - durch die vorangegangenen Bauarbeiten verursacht wurde. Die Zahlung iHv 50.000 S stellt laut Berufungsbegehren die "Entschädigung" für die erfolgte Humus- und Schotterentnahme…
…die in einem Zusammenhang mit dem Ernteausfall stehe. Die Entschädigung sei für eine Fläche pro Quadratmeter unabhängig davon berechnet worden, ob es sich um eine Wiese, einen Graben oder ein sonstiges Gelände gehandelt habe und unabhängig davon, ob ein Ernteausfall entstanden sei oder nicht. Mit…
…es sich um Entschädigungen für Erlöseinbußen und katastrophenbedingte Vermögensminderungen am Waldbestand, denen keine unmittelbaren Betriebsausgaben gegenüberstehen, bzw. zuzuordnen sind. Daher ergibt sich durch die Steuerfreiheit dieser Entschädigung keine Betriebsausgabenkürzung sowie keine Auswirkung auf die erklärte Höhe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie der tarifbegünstigten…
…den Punkten 3 bis 6 nur das Wort "Entschädigung". Dies bedeutet, dass ein Teil der obgenannten Zahlungssumme als Pachtzahlung anzusehen ist, der andere Teil aber als echter Schadenersatz, welcher für die immense, weit in Tiefe gehende Bodenverdichtung, entstanden durch die Errichtung und Benutzung obgenannter Baulichkeiten…
…möglich. Höhere Entschädigungen als der Wert des Grund und Bodens gelten folglich andere Beeinträchtigungen und Erschwernisse sowie die Einräumung der Nutzung ab. Es ist gleichgültig, ob die Parteien den gesamten Entschädigungsbetrag in ein Entgelt für Nutzungsüberlassung und in eine Entschädigung für die Bodenwertminderung aufgegliedert haben…
…94). Eine solche Entschädigung für eine Bodenwertminderung betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft. (vgl VwGH 1. Juni 2006, 2003/15/0093) Nur dieser Betrag kann von der Entschädigungszahlung in Abzug gebracht werden (der Betrag, welcher auf Ernteausfälle uä entfällt…
…94). Eine solche Entschädigung für eine Bodenwertminderung betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft. (vgl VwGH 1. Juni 2006, 2003/15/0093) Nur dieser Betrag kann von der Entschädigungszahlung in Abzug gebracht werden (der Betrag, welcher auf Ernteausfälle uä entfällt…
…Entschädigung auch als sonstige Einkünfte aus L+F ermittelt (siehe den Prüfungsbericht des Finanzamtes). Die Festsetzung der Umsatzsteuer sowie der Einkommensteuer erfolgte durch die Prüfung des Abgabeneinhebungsdienstes des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck. Es war daher eine Abgabe einer Umsatz- oder Einkommensteuererklärung für die Jahre 2000 und…
…94). Eine solche Entschädigung für eine Bodenwertminderung betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft. (vgl. VwGH 1. Juni 2006, 2003/15/0093) Nur dieser Betrag kann von der Entschädigungszahlung in Abzug gebracht werden (der Betrag, welcher auf Ernteausfälle u.ä…
…10.4.2000 erscheint somit nachvollziehbar. Sie widerspricht auch dem Text des Enteignungsbescheides vom 25.6.1996 nicht, da im Text des Enteigungsbescheides lediglich von einer Entschädigung für die Verformung und Verkleinerung des Grundstückes die Rede ist, nicht aber davon, ob der Schaden in einer…
…wie eine Gewinnermittlung - detailliert die in den jeweiligen Jahren einzelnen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben sowie die Gründe für die jeweils vorgenommene Schätzung zu enthalten. Ebenso ist der zu ermittelnde theoretische Übergangs- und Veräußerungsgewinn (wodurch der Wertzuwachs berücksichtigt wird) entsprechend zu begründen. Insbesondere möge hinsichtlich…
…10.4.2000 erscheint somit nachvollziehbar. Sie widerspricht auch dem Text des Enteignungsbescheides vom 25.6.1996 nicht, da im Text des Enteigungsbescheides lediglich von einer Entschädigung für die Verformung und Verkleinerung des Grundstückes die Rede ist, nicht aber davon, ob der Schaden in einer…
…der Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (BMfF GZ. 08 0103/1-IV/8/88 vom 1. Februar 1988, verlautbart im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" vom 19. Februar 1988) wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die…
…Einnahmen aus dieser Entschädigung (exkl. USt) und für das Jahr 2001 S 120.000 (inkl. USt) aus. Sie beantragte in den Steuererklärungen eine Verteilung der Besteuerung dieser Einnahmen (Einkünfte) auf drei Jahre. Vom Finanzamt wurden vorerst (erklärungsgemäß) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr…
…Bw durch ihre steuerliche Vertreterin mit Schriftsatz vom 3. Juli 2003 Berufung und ersuchte, die Rückstellung für Rekultivierungsaufwendungen im beantragten Ausmaß anzuerkennen. Auf die näheren Ausführungen in der Berufung und der Berufungsergänzung vom 20. November 2003 sowie auf die Beilagen (Kostenvoranschläge vom 14. Oktober 2003…
…auf Kosten der Betreibergesellschaft entfernt und der Humus für die Pflege der Rasenflächen zugekauft werden müssen. Deshalb habe man mit den drei Liegenschaftseigentümern (ua. den Bw.) mündlich vereinbart, durch sie die Humusierung des Rasenschnittes vornehmen zu lassen und ihnen für den gelieferten Humus (250 m3)…
…Ausgaben für allgemeine Verwaltungskosten. In Summe wurden somit nur 50% pauschale Betriebsausgaben zum Ansatz gebracht. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid setzte das Finanzamt die Einkünfte aus Kalamitätsnutzung mit 29.881,32 Euro fest. Dagegen wandte sich der Bw. mit dem Rechtsmittel der Berufung und berechnete…
…erzielt, dann gilt für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb § 30 Abs. 9 bis 11 des Bewertungsgesetzes 1955 . 2. Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955 . 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte…
…Menge des gewonnenen Materials und nicht nach einer Zeitdauer unabhängig von der gewonnenen Menge. Es sei somit nicht vom Vorliegen eines Bestandvertrages auszugehen, sondern vom Kauf einer beweglichen Sache (Liefervertrag). Auch das unter 3.1.3 enthaltene Vertragselement, welches "eine Entschädigung für die Bereitstellung der…
…2,50 und für zugeführtes und endgültig deponiertes Material einen Deponiezins pro Kubikmeter "fest" eingebautes inertes Aushubmaterial außer Bauschutt von € 1,50, sowie pro Kubikmeter "fest" eingebautes Bauschuttmaterial von € 1,80 zu bezahlen. Ab Vertragsabschluss bezahlt die Bw eine Entschädigung für die Bereitstellung…