…der Bw. vor 2002 von der Bw. mit "zu vielen" Stempelmarken versehen worden, so wäre die Bw. selber - und nicht bloß ihre Kunden - zur Stellung eines Rückzahlungsantrages iSd § 241 Abs. 2 BAO legitimiert gewesen. Seit 1. Jänner 2002 ist für die Entrichtung der festen Gebühren…
…Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Gemäß § 11 Abs.1 Z 2 GebG 1957 entsteht die Gebührenschuld bei amtlichen Ausfertigungen mit deren Hinausgabe (Aushändigung, Übersendung) Gemäß § 13 Abs.1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der festen Gebühren bei Eingaben…
…3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach…
…Festsetzung der Eingabengebühr vorliegt. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr…
…Gebührenschuld bei den übrigen Eingaben und Beilagen in dem Zeitpunkt in dem die das Verfahren in erster Instanz schriftlich einhergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Gemäß § 13 Abs.1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der festen Gebühren…
…GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." Im Bescheid über eine Gebührenerhöhung führte das…
…einer nicht vorschriftsmäßig entrichten festen Gebühr dar (VwGH 23.1.1989, 87/15/0141, VwGH 19.3.1990, 89/15/0066). Der Bescheid betreffend Gebührenerhöhung wurde implizit mit dem alleinigen Argument bekämpft, mangels Vorliegens von nach § 14 TP 6 Abs. 1 GebG gebührenpflichtigen Eingaben und…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder…
…3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach…
…GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." Im Bescheid über eine Gebührenerhöhung führte das…
…GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." Im Bescheid über eine Gebührenerhöhung führte das…
…Kommt der Gebührenschuldner der Verpflichtung zur Entrichtung der ihm von der Behörde mitgeteilten Gebühr nicht nach, so hat die Behörde dem zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Befund zu übersenden, welches sodann über die Gebührenschuld bescheidmäßig abzusprechen hat. Nach § 203 BAO ist hinsichtlich der festen Gebühren ein…
…3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach…
…2 und 3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Zur Zeit, als die feste Gebühr noch mit Stempelmarken…
…3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach…
…Festsetzung der Eingabengebühr vorliegt. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr…
…Kommt der Gebührenschuldner der Verpflichtung zur Entrichtung der ihm von der Behörde mitgeteilten Gebühr nicht nach, so hat die Behörde dem zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Befund zu übersenden, welches sodann über die Gebührenschuld bescheidmäßig abzusprechen hat. Nach § 203 BAO ist hinsichtlich der festen Gebühren ein…
…durch andere bargeldlose Zahlungsformen zu entrichten sind (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3; überarbeitete Auflage, Rz 5 zu § 103). Dem letzten Satz des § 3 Abs.2 Z 1 GebG ist zu entnehmen, dass die festen Gebühren (zunächst) durch den Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind…