…Siart/Temm, Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne, SWK 2004, S 469): "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt. Diese…
…RV/2040-W/06, umfangreich angeführten Literaturnachweise). Die ErlRV BudBG 2003 halten zur Nachversteuerung ua. Folgendes fest: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten…
…folgen, so wären nicht entnommene Gewinne nur beschränkt förderbar (bis zum Höchstbetrag von Euro 100.000,-), ein Kapitalabbau in den Folgejahren jedoch stets innerhalb der Grenze von Euro 100.000,- zu "entfördern", auch wenn diese Beträge zuvor niemals gefördert worden sind. Es wird daher beantragt…
…11a EStG war und ist unstrittig die Förderung des Eigenkapitalaufbaues. Lt. Erläuterung zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003 wird dieser Förderung eine sogenannte "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Fall des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung…
…sondern direkt die Eigenkapitalbildung fördert. In diesem Sinn sollen Gewinne, die für einen Eigenkapitalzuwachs "reserviert" werden, einer begünstigten Besteuerung zugeführt werden. Der Förderung des Eigenkapitalszuwachs wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des…