…und lehnte daher einen entsprechenden Abzug ab. In ihrer gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 eingelegten Berufung führte die Berufungswerberin im Wesentlichen aus, bei der Empfängnisunfähigkeit - eine solche liege nämlich bei ihr vor - handle es sich um eine Krankheit. Die künstlich herbeigeführte Befruchtung stelle eine Heilbehandlung dar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der JH, vertreten durch Dr. Philipp Brändle, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 6850 Dornbirn, Haldengasse 43,vom 31. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirchvom 2. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die…
…auf Grund fortgeschrittener gesellschaftlicher Entwicklungen, des In-vitro-Fertilisations-Fond-Gesetzes (IVF-Fonds-Gesetz) sowie der Judikatur des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH) als überholt anzusehen. Nach dem Verständnis des BHF handle es sich bei der Empfängnisunfähigkeit einer verheirateten Frau um eine Krankheit, die homologe künstliche Befruchtung…