Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Gottfried Warter und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Emeritus, Anschrift, vertreten durch die Linhardt & Partner Steuerberatung GmbH, 5020 Salzburg, Paracelsusstraße 11a, vom 19. Dezember…
…Entscheidungsgründe Strittig ist der Werbungskostencharakter von diversen Aufwendungen, die der Berufungswerber (Bw) in seinen Einkommensteuer- (ESt-) Erklärungen für 2006 und 2007 im Zusammenhang mit seinen nichtselbständigen Einkünften als emeritierter Universitätsprofessor geltend gemacht hat. Weiters ist zu klären, ob im Verfahrenszeitraum die Voraussetzungen für die Berücksichtigung…
…G mit Beschluss des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 8.10.2010 eingeantwortet. Im berufungsgegenständlichen Jahr 2005 erzielte der Bw. als emeritierter Universitätsprofessor Pensionseinkünfte. Daneben erzielte er auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv € -1.014,43. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 machte er…
…14 Purkersdorf vom 8. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist emeritierter Universitätsprofessor und hält am Institut für Stahlbau an der Technischen Universität Wien (TU) Lehrveranstaltungen ab. Aus dieser Lehrtätigkeit…
…Dezember 1998, 97/15/0011, die Forschungsaufwendungen eines emeritierten Hochschulprofessors nicht als Werbungskosten bei seinen Pensionsbezügen anerkannt. Nach den Ausführungen in diesem Erkenntnis stellen die Bezüge eines emeritierten Hochschulprofessors, ebenso wie zB Pensionen der Bediensteten der Gebietskörperschaften, Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne des…
…der Situation eines emeritierten Hochschulprofessors, der nach seiner Entpflichtung freiwillig in Lehre und Forschung tätig ist. Auch diesfalls sind die entsprechenden Aufwendungen auf Grund des fehlenden wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den Einnahmen eines als von den Dienstpflichten entbundenden Universitätslehrers nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da der Emeritus -…
…Seminarprogramm. Der Bw hat klargestellt, dass auch die Kosten für das Stimm- und Sprachtraining als Werbungskosten berücksichtigt werden sollen. Er habe trotz großer Anstrengungen Herrn Emeritus Univ.-Prof. E (Institutsvorstand bis 2002) nicht erreichen können, der seine Freistellung aus dem angeführten Grund bewilligt habe. Er…