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8 Treffer1539 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0825-I/10Infolge Erkrankung der Mutter (postpartale Depression) erwachsene Aufwendungen für Kinderbetreuung als agB (Veranlagung 2009).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2010

…Rz 87). Die Finanzverwaltung beurteilt als "qualifizierte Personen" jene Personen, die eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung oder Elternbildung im Mindestausmaß von 8 -bzw. (wenn das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet ist) 16 Stunden nachweisen können (BMF-010222/0220-VI/7/2009 vom…

UFSI RV/0021-I/03Aufwendungen einer Kindergärtnerin für die Ausbildung zur Eltern- bzw. Erwachsenenbildnerin als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2003

…Dezember 2001 das Modul 3 des 1. Tiroler Elternbildungs-Lehrganges. Außerdem setzte sie eine im Kalenderjahr 2000 begonnene Ausbildung zur Seminar- und Kursleiterin in der Erwachsenenbildung mit dem Schwerpunkt "Spielpädagogik" fort und schloss diese am 25. November 2001 erfolgreich ab. In der Erklärung zur Durchführung…

UFSW RV/0484-W/11Fachliche Qualifikation von Au Pair-Kräften zur Kinderbetreuung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2012

…BMF sind "pädagogisch qualifizierte Personen" im Sinne des Gesetzes Personen, "die eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und Kinderziehung oder Elternbildung im Mindestausmaß von 8 Stunden - bei Betreuungspersonen zwischen 16 und 21 Jahren im Mindestausmaß von 16 Stunden nachweisen können" (Info des BMF 4. 12…

UFSW RV/1801-W/11Ein Acht-Stunden-Kurs macht Oma und Tante nicht zum pädagogisch qualifizierten Kinderbetreuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2011Teil 1/2

…wonach "pädagogisch qualifizierte Personen" im Sinne des Gesetzes Personen seien, "die eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und Kinderziehung oder Elternbildung im Mindestausmaß von 8 Stunden - bei Betreuungspersonen zwischen 16 und 21 Jahren im Mindestausmaß von 16 Stunden nachweisen können" (Info des BMF 4. 12…

UFSL RV/0263-L/11Fachliche Qualifikation einer Aupair-Kraft zur Kinderbetreuung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

… 34 Abs. 9 Z 3 gehandelt hat. Das Bundesministerium für Finanzen beurteilt als "qualifizierte Personen" jene Personen, die eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung oder Elternbildung im Mindestausmaß von 8 bzw. (wenn das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet ist) von 16 Stunden nachweisen…

UFSL RV/0258-L/11Kinderbetreuungskosten für Aupair-Kraft als außergewöhnliche Belastung ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

… 34 Abs. 9 Z 3 gehandelt hat. Das Bundesministerium für Finanzen beurteilt als "qualifizierte Personen" jene Personen, die eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung oder Elternbildung im Mindestausmaß von 8 bzw. (wenn das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet ist) von 16 Stunden nachweisen…

UFSL RV/0722-L/08Kein sogenanntes häusliches Arbeitszimmer, wenn der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers liegt (auch bei umfangreichen Vorbereitungsarbeiten im Arbeitszimmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…160,00 € als Ausgaben für 2006 anzuerkennen und zu berücksichtigen (180,00 € x 12 Monate). Im Folgenden die Auswahl aus den Themen für Vorträge zur Elternbildung: - Rituale geben nicht nur Kindern Halt - Kraftquelle Rhythmus als Hilfe im Erziehungsstress - Medien als Miterzieher - Fernsehen - PC…

UFSW RV/2777-W/07Aufwendungen einer Volksschullehrerin für eine Bildungsmaßnahme in Lebens- und Sozialberatung mit Fachschwerpunkt Elternbildner/Erziehungsberater als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…Umfeld müssen auf breiter institutioneller Basis diskutiert, Eltern und Lehrer durch Spezialisten unterstützt werden. Der zertifizierte Lehrgang Lebens- und Sozialberatung der ARGE Erziehungsbeartung mit Fachschwerpunkt Elternbildung/Erziehungsberatung ist die Basis für diese Ziele. Die Ausbildung wurde von der ARGE Erziehungsberatung entwickelt. Diese organisiert die Seminare…