…des ZustellG - Rückscheinbrief blau) bewirkt. Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein unbedenklicher - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit zulässig (z.B…
…der Abgabenbehörde erster Instanz als eindeutig erwiesen angenommen werden konnte. Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der…
…die Art und den Ort der Hinterlegung, sowie Angaben zum Beginn der Abholfrist; vgl. Formular 3/1 laut § 1 zweiter Anstrich der ZustFormVO), die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des darin bezeugten Vorganges begründet. Ein Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit ist zwar zulässig…
…abgelaufen (§276 Abs.2 BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit zulässig (z.B. VwGH…
…ist der Zustellnachweis, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde, eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein unbedenklicher - d.h. die gehörige Form aufweisender- Zustellnachweis die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit…
…so ist der jetzige Einwand schon aus diesem Grund unbeachtlich. Es liegt aber kein formeller Mangel vor, insbesondere müsste die Behörde gemäß Artikel 7. Abs. 4 Umsatzsteuergesetz vorgehen. Nach dieser Gesetzesstelle ist eine Lieferung dennoch als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtige…
…Anspruch gemäß § 12 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 31. Jänner 2011 erhob die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz als Bf bezeichnet) gegen den Abgabenanspruch den Einwand der Verjährung, wobei sie ihren Einwand auf § 12 AbgEO stützte. Begründend brachte…
…im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG vereinbart worden ist. Gegen die Besteuerung dieser Schenkung unter Lebenden wendet sich die Berufung letztlich mit dem Einwand, der Verfassungsgerichtshof habe die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig beurteilt. Die Aufhebung erst…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…noch eine entsprechende verantwortliche Stellungnahme diesbezüglich von dem nunmehr zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer eingeholt. Dies gehe aus den Entscheidungsgründen hervor und es sei damit ein weiterer grober Verfahrensmangel verwirklicht. Bei der Haftung nach § 9 BAO handle es sich schließlich um eine Ausfallshaftung und wären daher…
…August 2012, welche sich gegen die Vorschreibung dieser Säumniszuschläge mit der Begründung richtet, das Fälligkeitsdatum der oben angeführten Abgaben falle vor das Datum des bereits abgeschlossenen Konkursverfahrens. Die festgesetzten Säumniszuschläge hätten daher im Konkursverfahren angemeldet werden müssen und die Bezahlung sollte daher über die beschlossenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M-GmbH, vertreten durch Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, 2340 Mödling, Bahnhofsplatz 1a/2/2, vom 14. September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 19. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XY Stiftung, Adresse1, vertreten durch Dr. Hans Bodendorfer, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1010 Wien, Hegelgasse 8/22, vom 15. Dezember 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 2. Dezember 2011 betreffend Anspruchszinsen 2008 und 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.B., Adresse1, vom 8. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10. Jänner 2011 betreffend Anspruchszinsen 2009 (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse1, vertreten durch Mag. Eva Trombitas, Wirtschaftstreuhänderin, 1090 Wien, Hahngasse 13/1, vom 26. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 30. Jänner 2009 betreffend Anspruchszinsen 2004-2006 (§ 205 BAO) entschieden…
…des Betriebsausgabenabzuges für weiterverrechnete Personal- und Kommunikationskosten bekämpft wird. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Anspruchszinsenbescheides aufzeigen konnten. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.F. (vormals X.), Adresse1, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Karl-Heinz Götz, Dr. Rudolf Tobler jun., 7100 Neusiedl am See, Untere Hauptstraße 72, vom 4. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.W., Adresse1, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftprüfungsgesellschaft m.b.H., 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower, vom 30. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ernst & Young Stb u. WP GesmbH, 1220 Wien, Wagramerstraße 19, vom 26. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 12. Jänner 2011 betreffend Anspruchszinsen 2009 (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…