RIS AI
4 Treffer1574 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0470-W/02Bemessungsgrundlage für die Rechtsgeschäftsgebühr des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. b GebG bei sonstigen Nummernlotterien gemäß § 32 GSpG (siehe auch Kartenpokerspiel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009Teil 1/2

…18l). Hinsichtlich der Hundertsatzgebühr ist die Besonderheit aufzuzeigen, dass nach lit. c zwei (verschiedene) Hundertsätze (nebeneinander) Anwendung finden, die Einsatzgebühr (die ab AbgÄG 2001 vom Wert des bedungenen Entgelts berechnet wird ) in allen Fällen und - gegebenenfalls die Gewinstgebühr (Arnold, Rechtsgebühren8, § 33 TP 17, Rz 18m)…

UFSW RV/1071-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Wettgebühr) ist eruierbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage ist schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/3

In der Berufung geht es ausschließlich darum, dass es der Bw. - vor allem elektronisch - unmöglich sei, festzustellen, an welchem Ort ein registrierter User sich zum Zeitpunkt der Wettteilnahme befunden hat. 14.1. Laut Beschluss vom 7.5.2007, 24 CS 07.10 des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes…

UFSW RV/0031-W/02Das Kartenpokerspiel, Concord Aces und Lucky 9 unterliegen infolge ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007Teil 4/4

Die untersuchten Black Jack Varianten werden mit 312 Karten gespielt. Die Serie von Spielen, die ab dem Vorliegen des Anfangskartentalons bis hin zum letzten Spiel vor dem neuerlichen Mischen durchgeführt wird, wird als Spielreihe bezeichnet. Eine solche Spielreihe steht somit mit einem bereits ausgespielten Kartentalon…

UFSS RV/0856-S/09Wann zählen Betriebskosten zur Gebührenbemessungsgrundlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, st.Vertretung, vom 15. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14. September 2009, StNr/ErfNr, betreffend Gebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Gebühr…