…2.3.2007 wird zu diesem Punkt ausgeführt, dass die vereinbarten Abschlussprovisionen dem Versicherungsvertreter bevorschusst und nach Eingang des Einlösungsbetrages (nach Ablauf der Rückläuferfrist der ersten Prämienzahlung) für den von ihm erworbenen und von der Versicherung angenommenen Versicherungsantrag ausbezahlt würden. Die Versicherung behalte sich vor…
… 1422 ABGB, zwischen der Holding und dem jeweiligen Gläubiger (in Kopie beiliegend) wobei der Einlösungsbetrag unter dem Nominale lag. - Forderung der X.GmbH an X.Y.GmbH Nominale EUR 950.000 um EUR 1. Die Vereinbarungen enthalten eine Besserungsklausel, wonach bei entsprechender Geschäftsentwicklung der Schuldner…
…zwischen der Holding und dem jeweiligen Gläubiger (in Kopie beiliegend) wobei der Einlösungsbetrag unter dem Nominale lag. - Forderung der X.V.GmbH an X.GmbH Nominale EUR 2.700.000 um EUR 702.000. - Forderung der X.GmbH an X.Y.GmbH Nominale EUR 540…
…der deutschen Commerzbank emittiertes Zertifikat auf den Polish Traded Index, für das die Emissionsbedingungen keinen laufenden Kupon, sondern die Einlösung zu einem am PTX orientierten Einlösungsbetrag vorsehen) und dass eine Kapitalgarantie für das eingesetzte Kapital nicht bestanden hat. Streit besteht darüber, ob die weitere in …
…sich bereit den entsprechenden Sachverhalt noch zu klären. Hinsichtlich des Zinsenanteiles wurde besprochen, dass bei Einlösung einer unter dem Nennwert erworbenen Forderung der Einlösungsbetrag insoweit als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen wäre, als darin ein Zinsanteil enthalten wäre. Dieser wurde im gegenständlichen Fall einvernehmlich folgendermaßen…
…Zinsschein ein, dann zieht er damit nur eine private Forderung im Vermögensbereich ein. Der Erwerber hat den Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis des Zinsscheins (idR der abgezinste Betrag) und dem höheren Einlösungsbetrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Abs. 1 Z 4 oder nach Abs. 2 Z…
…1990 01 01 UND ENDET MIT DEM ABLEBEN DES VERSICHERTEN. DIE PRÄMIEN BETRAGEN EINSCHLIESSLICH ALLFÄLLIGER GEBÜHREN UND ÖFFENTLICHER ABGABEN: ERSTE PRÄMIE (EINLÖSUNGSBETRAG) VON 1990 01 01 bis 1991 01 01 S 20.000 JÄHRLICHE FOLGEPRÄMIE AB 1991 01 01 S 20.000 DIE PRÄMIENZAHLUNG ENDET…
…A. reg. Gen.m.b.H. der Bw. den in der Vereinbarung vom 31. Mai 1999 festgehaltenen Einlösungsbetrag (24.287.013,00 S) samt Zinsen überwiesen hat, obwohl aus dem Vereinbarungstext kaum erschließbar ist, dass die Forderung der M. reg. Gen.m.b.H. gegenüber…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. , inA, vertreten durch Dr. Walter Kossarz, 3500 Krems, Roseggerstraße 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. August 2007, ErfNr. xxx - Team 13, StNr. yyy betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inA, vertreten durch Weissborn & Wojnar Kommandit-Partnerschaft, 1020 Wien, Praterstraße 68, gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Dezember 2007, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009; ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 14-16, vom 27. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. September 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X. I. AG, Adr., vertreten durch Jungmeier Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 243/14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2007, ErfNr. 1, 1. vom 6. September 2007, ErfNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Mag. Wolfgang Hnatek, 1200 Wien, Wallensteinstraße 17, vom 18. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 6. August 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufungen werden als…