…Hinblick auf das durch die Einheitlichkeit einer solchen Feststellung geprägte Wesen insgesamt keine Wirkung zu entfalten (vgl. VwGH 2.7.2002, 98/14/0223). Das trifft im konkreten Fall auf die vermeintliche Berufungsvorentscheidung zu. Dieser Erledigung fehlt nicht nur der Hinweis auf die Zustellwirkung iSd…
…UStG 1994 getätigt habe. 2.2. Empfänger der Leistung sei nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates (Gz.: RV/0236-G/05): Hierbei müssten gemäß der Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 24. Oktober 2005 (Gz.: RV/0236-G/05) Lieferungen oder sonstige Leistungen, für die ein Vorsteuerabzug…
…notwendig wäre. Diese Möglichkeit wurde von der Bw bzw. ihrem steuerlichen Vertreter nicht genützt. Die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates sieht sich daher gezwungen, hinsichtlich der Einheitlichkeit der Leistung (Bar- und Bordellbetrieb) an der rechtlichen Beurteilung der Berufungsentscheidung zu RV/1418-L/09 festzuhalten, auf welche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vom 15. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 17. Dezember 2010 betreffend die Ergebnisse der Bodenschätzung in der Katastralgemeinde L (Feststellung gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz) entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A und der B Bw, Adresse, vom 15. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 17. Dezember 2010 betreffend die Ergebnisse der Bodenschätzung in der Katastralgemeinde L (Feststellung gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz) entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A und der B Bw , Adresse, vom 15. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 17. Dezember 2010 betreffend Ergebnisse der Bodenschätzung in der Katastralgemeinde L (Feststellung gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz) entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A und der B Bw, Adresse, vom 15. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 17. Dezember 2010 betreffend die Ergebnisse der Bodenschätzung in der Katastralgemeinde L (Feststellung gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz) entschieden…
…nicht mit der Lieferung des Gebäudes durch einen Dritten zu einer einheitlichen Grundstückslieferung zusammengefasst werden dürfe. Mit anderen Worten ausgedrückt, sei es somit unzulässig, Leistungen verschiedener Unternehmer unter dem Titel Einheitlichkeit der Leistung zu subsumieren, wobei zu dieser Thematik auch auf die Berufungsentscheidung des UFS…
…08). Grundsätzlich sei der Steuerpflichtige auch nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste Steuerbelastung erziele (VwGH 23.5.1990, 89/13/0272). Abgesehen davon lägen außersteuerliche Gründe vor (geringerer Einkaufspreis bei mehreren Käufen, Einheitlichkeit der Wagenflotte, günstige Versicherung…
…dass kein Verstoß der Kammerumlage I gegen das Gemeinschaftsrecht vorliegt. Die oben dargelegte Rechtsansicht erweist sich als zutreffend, wie auch der Berufungsentscheidung des UFS Gz. RV/3154-W/09 vom 19. Oktober 2009 zu entnehmen ist: ,Gemäß Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der F, x, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs GesmbH, 1070 Wien, Mariahilferstr. 32, vom 13. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 7. Juli 2009 betreffend sonstige Bescheide für den Zeitraum 2004 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der F, x, vertreten durch BF-Consulting Wirtschaftsprüfungs GesmbH, 1070 Wien, Mariahilferstr. 32, vom 9. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Juli 2009 betreffend Kammerumlage I gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Anschrift, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1030 Wien, Am Heumarkt 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für das 4. Quartal 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Anschrift, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1030 Wien, Am Heumarkt 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für das 3. Quartal 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Anschrift, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1030 Wien, Am Heumarkt 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für das 3. Quartal 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Anschrift, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1030 Wien, Am Heumarkt 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für das 3. Quartal 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Anschrift, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1030 Wien, Am Heumarkt 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für das 3. Quartal 2008…
…230,84 € (= 2 % von 61.542) sehr wohl enthalten. Diese (rechnerische) Unrichtigkeit war gemäß § 289 Abs. 2 BAO im Rahmen der Berufungsentscheidung von Amts wegen aufzugreifen und zu bereinigen, weshalb über die Berufung insgesamt teilweise stattgebend abzusprechen war. Innsbruck, am 13. Oktober 2009
…oder b) abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. Zunächst darf darauf verwiesen werden, dass sich der Unabhängige Finanzsenat bereits mit ho. Berufungsentscheidung vom 18. November 2005, RV/1617-W/05 (die dagegen eingebrachte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ditachmair & Partner Steuerberatung KEG, 4020 Linz, Dinghoferstraße 4, gegen die Bescheide des Finanzamtes Steyr betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996 bis 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die…