BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 28. Oktober 1998, GZ. 100/49643/96, betreffend Zollschuld, entschieden: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. 2. Die Abgabenfestsetzung wird geändert: a) Für den Bf. ist gem…
…5 ZollR-DG hat derjenige, der im Verfahren der Zollbehörden eine abgabenrechtliche Begünstigung, wie außertarifliche Zollbefreiungstatbestände aufgrund völkerrechtlicher Verträge oder eine Verfahrenserleichterung in Anspruch nehmen will, dies in einem Antrag auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit nach § 87 leg.cit. geltend zu machen. Wird der Antrag nicht…
…Dies deshalb, weil nach der bezogenen Gesetzesstelle die Zollschuld nur dann entsteht, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, wovon bei Art. 39 ZBefrVO nicht gesprochen werden kann. Nach…
…übernommen wurde, wird wie folgt geändert: "Herr BF. hat hinsichtlich des PKW Marke XY, Fahrgestellnummer xyz, eine Voraussetzung für die Gewährung einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt. Gemäß Artikel 204 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 3 Zollkodex, in…
…soll. Art. 5 Buchstabe d ZollBefrVO schließt gewerblich genutzte Gegenstände, außer tragbaren Instrumenten und Geräten für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, von der Befreiung aus. Die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit erfolgt nach § 87 Abs. 1 ZollR-DG in den dort näher angeführten Fällen mit gesonderter Entscheidung (§ 185…
…2. Juli 1993) Zollbefreiungsverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983) Gemäß § 87 Absatz 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) bedarf es für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit eines Antrages. Die Feststellung erfolgt 1. in jenen Fällen, in denen a) für die Feststellung…
…Durchführungsgesetz) die notwendigen Bestimmungen betreffend Verfahren und Zuständigkeit. Gemäß § 87 Abs. 1 ZollR-DG bedarf es für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit eines Antrages. Die Feststellung erfolgt 1. in jenen Fällen , in denen a) für die Feststellung, ob die für die Verwirklichung des Tatbestandes maßgeblichen Umstände…
…Sie könne das vergessene Urlaubsgut bezeugen, ein Telefax schicken oder im Rechtshilfeweg aussagen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 87 Abs. 1 ZollR-DG bedarf es für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit eines Antrages. Die Feststellung erfolgt 1. in jenen Fällen, in denen a) für die…
…innergemeinschaftlichen Lieferungen iSd zitierten Bestimmungen vorliegen. Wenn - wie eben erwähnt - in einer entsprechenden Unterlassung das Nichterfüllen einer der Voraussetzungen für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken zu erblicken ist, ist eine solche Zuwiderhandlung unter den…
…innergemeinschaftlichen Lieferungen iSd zitierten Bestimmungen vorliegen. Wenn - wie eben erwähnt - in einer entsprechenden Unterlassung das Nichterfüllen einer der Voraussetzungen für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken zu erblicken ist, ist eine solche Zuwiderhandlung unter den…
…innergemeinschaftlichen Lieferungen iSd zitierten Bestimmungen vorliegen. Wenn - wie eben erwähnt - in einer entsprechenden Unterlassung das Nichterfüllen einer der Voraussetzungen für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken zu erblicken ist, ist eine solche Zuwiderhandlung unter den…
…kann für den Bf nichts gewonnen werden. Diese Bestimmung normiert Folgendes: Werden Waren durch Willensäußerung nach Art 233 ZK-DVO angemeldet, gilt dies auch als Antrag auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit und das Nichttätigwerden der Zollbehörde als Feststellung. Fest steht, dass zum Zeitpunkt des Passierens der…
…dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Zollverfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs 3 des Art 204 ZK ist Zollschuldner die…
…ergeben, oder b) eine der Voraussetzungen für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich…
…ergeben, oder b) eine der Voraussetzungen für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich…
…Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Artikel 203 genannten Fällen eine der Voraussetzungen für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird. Gemäß …
…ist, wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Zollverfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs. 3 des Art…
…wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Zollverfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Zollschuldner ist gemäß Art. 204 Abs…
…anderen als den in Art. 203 ZK genannten Fällen eine der Voraussetzungen für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, es sei denn…
…anderen als den in Art. 203 ZK genannten Fällen eine der Voraussetzungen für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, es sei denn…