…Familienzugehörigkeit" bzw. "Familienheimfahrten" und "Hausgehilfin" als außergewöhnliche Belastung. Kosten der Einwanderung bzw. die Emigrationskosten eines ins Inland Zugezogenen sind grundsätzlich genauso wenig nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig (BFH, BStBl 1978 II 147) wie die Kosten der Einbürgerung; sie können nur dann zwangsläufig erwachsen, wenn dem…
…EuGH im Sinne des Art 234 EG richten könne. "Im konkreten Fall geht es im wesentlichen darum, ob sich die Situation der Familienangehörigen seit der Einbürgerung des Kindesvaters verschlechtert haben könnte, wobei hier die Ansicht vertreten wird, dass eine weitere Verschlechterung nach Art 13 ARB…
…Dieses Studium sieht als eines der Hauptziele den Spracherwerb der türkischen Sprache vor. Da sich aufgrund von Einbürgerungen die Anzahl der türkisch sprechenden Grundwehrdiener beim ÖBH jährlich erhöht, ist mein Studium in ursächlichem Zusammenhang mit meinem Beruf zu sehen. Leider habe ich erst jetzt Kenntnis…
…Jahre zurückreicht; der kontrollierte Zugang ausländischer Arbeitskräfte zum Arbeitsmarkt prägte in Österreich eine Zuwanderungspolitik, die (auch längerfristig) nicht auf Integration ausgerichtet ist. Zuwanderer gelten in Österreich aufgrund der Gesetzeslage (zu Einbürgerung, Niederlassung, Zugang zum Arbeitsmarkt etc.) über eine sehr lange Periode als "Fremde", was sich…
…in denen zumindest eine Person keine österreichische, EU- oder EFTA- Staatsbürgerschaft besitzt oder diese erst im Zuge einer Einbürgerung erhalten hat. Bei Familien mit Migrationshintergrund verfestigt sich Armut besonders häufig" (http://www.statistik-austria.at/dynamic/web_de/statistiken/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/020354…
…ÖStZB 1999, 604). Dass bei Familienzusammenführungen Wartezeiten anfallen und kurz- bis mittelfristig für die Gattin keine arbeitsrechtlichen Möglichkeiten behauptetermaßen bestünden, sind für die Abgabenbehörde zweiter Instanz ob der hohen Zahl der Einbürgerungen in Österreich keine überzeugenden Argumente. Damit ist der Familienwohnsitz des Bw. in Polen…