Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 1. September 2010 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Frau Sabine Leitner und Herrn Dkfm. Dr. Peter Bernert über die Berufung der I, vertreten durch W, gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 10. März 2009, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 12. Dezember 2008 erwarb der Berufungswerber…
…VI des, dieser Vorschreibung zugrunde liegenden, Kaufvertrages der Eigentumsübergang hinsichtlich der in Rede stehenden Liegenschaft aufschiebend bedingt vereinbart wurde und diese Bedingung bis dato nicht erfüllt wurde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Januar 2005 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen festgestellt, dass…
… es wäre denn, daß dieser die Ueberschickungsart selbst bestimmt oder genehmiget hätte." [Da diese Regel nur der Unterscheidung zwischen Eigentumsübergang entweder mit Übergabe an den Transporteur oder mit Erhalt durch den Übernehmer jeweils bei der Erwerbsart der körperlichen Übergabe dient, welche jedenfalls im Jahr 2005…
…Übergabe erfolgt, gibt es doch auch andere Möglichkeiten, dem Abnehmer das wirtschaftliche Eigentum am Gegenstand zu verschaffen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang etwa an die Einigung über den Eigentumsübergang, wenn der Abnehmer den beweglichen Gegenstand schon innehat, oder an das so genannte Besitzkonstitut, wenn…
…den Gerichtskommissär über die Bestimmungen des § 14 WEG erklärt die erbl. Witwe (= Berufungswerberin) den Eigentumsübergang des erbl. halben Mindestanteiles nämlich 86/5464-tel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 19 an der Liegenschaft EZ xx GB xx anzunehmen. Von den Parteien wird einvernehmlich festgehalten…
…Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht. Das Finanzamt legte die Berufung mit einer ausführlichen Stellungnahme ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung…
…Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht. Das Finanzamt legte die Berufung mit einer ausführlichen Stellungnahme ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung…
…Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht. Das Finanzamt legte die Berufung mit einer ausführlichen Stellungnahme ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung…
…Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht. Das Finanzamt legte die Berufung mit einer ausführlichen Stellungnahme ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung…
…Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht. Das Finanzamt legte die Berufung mit einer ausführlichen Stellungnahme ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung…
…befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Die BB habe nur als Erfüllungsgehilfe fungiert. Seitens des Zollamtes sei das Fehlen von gesonderten Rechnungsbelegen…
…der Bauernecke des Sparmarktes BB befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt…
…der Bauernecke im Lagerhaus BB befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt…
…A und des Bauernladens B befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt…
…den Regalen des Bauernladens A befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt…
…Adresse2, befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihnen an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Der Bauernladen sei dabei…
…A in Adresse1, befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihr an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Der Bauernladen…
…der Bauernecke im Lagerhaus A befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf Ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihr an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt…
…der Fa. B befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihr an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Die Vinotheken…