…gehabt hätte. Die Berufungsvorentscheidung wurde vorerst zu eigenen Handen der RLV GmbH in R Nr. 53 abgefertigt. Da eine Eigenhandzustellung an die Bw. an der Sitzadresse laut Rückschein weder beim ersten Zustellversuch am 15. November 2000 noch beim angekündigten zweiten Zustellversuch am 16. November 2000…
II. Im Anlassfall erging am 14. November 2000 auf Grund der Berufung der Drittschuldnerin gegen den Pfändungsbescheid vom 15. März 2000 eine das Berufungsbegehren "meritorisch" erledigende abweisende Berufungsvorentscheidung. Diese wurde vorerst zu eigenen Handen an die Bw. per Adresse in R Nr. 53 abgefertigt. Nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Josef Mayrl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Pfändung einer Geldforderung vom 11. Oktober 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
…nehmen." Aus dem Bezug habenden, im Einbringungsakt des Bw. abgelegten Rückschein geht hervor, dass diese Berufungsvorentscheidung vom 13. Juni 2006 vom Finanzamt als Rsa - Sendung (Eigenhandzustellung) adressiert an den Bw., 5020 Salzburg, ehem.Wohnadresse, versandt und selbigem am 22. Juni 2006 (erster Tag der Abholfrist…
…eigenen Handen], Zustellformularverordnung 1982, BGBl. Nr. 600/1982) ist ersichtlich, dass eine Eigenhandzustellung des Mängelbehebungsauftrages an der Wohnadresse der Bw. beim ersten Zustellversuch am 16. Juli 2010 erfolglos verlief. Die Hinterlegung beim Postamt erfolgte am 19. Juli 2010. Der UFS ersuchte am 24. August 2010…
…November 2003 und 25. November 2003 unternommenen Zustellversuche an seiner aktenkundigen Wohnadresse (Abgabestelle) trotz Ankündigung des zweiten Zustellversuches nicht zugestellt werden konnte. Da eine Ersatzzustellung aufgrund verfügter Eigenhandzustellung unzulässig war, wurde der Haftungsbescheid nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch vom Zustellorgan der Post gemäß § 21 iVm…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Verteidiger, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des N.N., (Wohnadresse), vertreten durch Y-Steuerberatungsgesellschaft mbH, (Steuerberateradresse), vom 23. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 16. Juli 2012 betreffend Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, C. über den Antrag des Herrn A., vertreten durch B., vom 18. August 2009 auf fristauslösende Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Juni 2009, GZ. a., zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Brigitte Birnbaum - Dr. Rainer Toperczer gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe ab April 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., K., vertreten durch Dr. Michael Augustin - Mag. Peter Haslinger - Mag. Thomas Böchzelt, Rechtsanwälte, 8700 Leoben, Krottendorfergasse 4, vom 21. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 22. Juni 2011 betreffend Zurückweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. November 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Oktober 2009, betreffend die Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat am 27…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, vertreten durch C, vom 14. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch N, vom 8. Februar 2007 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1, HR Dr. K, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen A, dieser vertreten durch V, Wirtschaftstreuhänder in L, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vor dem…