…auf den später realisierten Firmenwert wäre daher lediglich theoretischer Natur. In diesem Falle erscheint die bereits bei Betriebsverlegung nach Liechtenstein vorgenommene Erfassung des fiktiven Veräußerungsgewinnes auch in unmittelbarer Anwendung des EWR-Vertrages als ein angemessenes und verhältnismäßiges Mittel, um den im Inland bestehenden Steueranspruch sicherzustellen. …
…15.10.2004, G 49/04 Rückschlüsse auf die Konformität der Umqualifizierung ausländischer Rechtssubjekte durch § 42 Abs. 1 InvFG 1993 im Anwendungsbereich des EG und EWR Vertrages zu. Gegenstand des Verfahrens sei die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 42 Abs. 2 InvFG 1993 gewesen, die eine…
… 9 Abs. 2 ZustG, wonach sogar eine im Ausland wohnhafte Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht werden könne. Er sei Unionsbürger (Österreicher) mit Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat (Liechtenstein). Die Zustellung sei zwar nicht durch Staatsverträge, aber auf andere Weise sichergestellt. Sie funktioniere faktisch im Postweg…
…Beurteilung der EWR-Vertragskonformität einer innerstaatlichen Regelung wie des § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 kein anderer Maßstab gelten kann als für die Beurteilung der EU-Gemeinschaftskonformität dieser Regelung, zumal auch eine Interpretation, die zu einer Besserstellung von Personen aus Mitgliedstaaten des EWR gegenüber…
…Jahr 2005 bei einem im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber beschäftigt. Liechtenstein ist seit 1.1.1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt aufgrund des Art. 28 EWR-Vertrag daher auch gegenüber Liechtenstein. Dass die Berufungswerberin bei einem in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber…
…behördeninternem Wege anzufordern und bei der Entscheidung über die verfahrensgegenständliche Berufung entsprechend zu berücksichtigen. Der Unvereinbarkeit der derzeitigen Regelung des DBA Österreich Norwegen für Konzerndividenden mit dem EWR-Vertrag werde durch den österreichischen Gesetzgeber auch durch eine aktuelle Revision des DBA Österreich Norwegen Rechnung getragen…
…österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Polen ist auf Grund seines Beitritts zum EG-Vertrag mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 Mitglied…
…österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Polen ist auf Grund seines Beitritts zum EG-Vertrag mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 Mitglied…
…auf österreichische Beihilfe haben. Nach § 4 Abs. 2 iVm § 53 FLAG haben österreichische Staatsbürger sowie Staatsbürger von Vertragsparteien des EWR Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist, als die Familienbeihilfe…
…§ 53 Abs. 1 FLAG stelle Staatsbürger von Vertragsparteien des EWR-Abkommens den österreichischen Staatsbürgern gleich und den Aufenthalt eines Kindes in einem EWR-Staat dem Aufenthalt eines Kindes in Österreich. Es bestehe somit auch nach dem FLAG ein Anspruch. Es sei jedoch nicht nur innerstaatliches…
…Staatsbürgern gleichgestellt sind. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Die Slowakei ist auf Grund seines Beitritts zum EG-Vertrag mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 Mitglied…
…österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Polen ist auf Grund seines Beitritts zum EG-Vertrag mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 Mitglied…
…österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Polen ist auf Grund seines Beitritts zum EG-Vertrag mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 Mitglied…
…von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. § 53 ist in Zusammenhang mit § 3 Abs. 1 und 2 FLAG und der dort normierten Voraussetzung eines rechtmäßigen Aufenthaltes zu sehen. Staatsangehörige von Vertragsparteien des EWR…
…die Dauer der Gewährung der Familienbeihilfe in Österreich laut den parlamentarischen Erläuterungen weiter im Spitzenfeld, denn rund 2/3 der Vertragsparteien des EWR liegen mit der Altersgrenze unter diesem Wert. Als Begründung für die Herabsetzung um 2 Jahre werden Änderungen des Studienrechts in den letzten…
…auf österreichische Beihilfe haben. Nach § 4 Abs. 2 iVm § 53 FLAG haben österreichische Staatsbürger sowie Staatsbürger von Vertragsparteien des EWR Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist, als die Familienbeihilfe…
…diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Nach § 4 Abs. 2 iVm § 53 FLAG haben österreichische Staatsbürger sowie Staatsbürger von Vertragsparteien des EWR Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist…
…der EWR -Bürger das Recht auf Freizügigkeit, d.i. das Recht, sich in Österreich niederzulassen (vgl § 2 Abs.1 Z.14 NAG), in Anspruch genommen hat. EWR -Bürger iSd NAG ist (vgl § 2 Abs.1 Z.4 NAG), "ein Fremder, der Staatsangehöriger einer Vertragspartei des…
…Grundlohn ausbezahlt werden müssten, führe zu einer verdeckten Diskriminierung von Grenzgängern und verstießen die Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 daher gegen Artikel 39 des Europäischen Gründungsvertrages (EGV) bzw. gegen Artikel 28 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen). Die Begünstigung für Sonderzahlungen iSd § 67 Abs…
…würden. Der Berufungsführer erblickt demgegenüber in § 67 Abs. 1 EStG 1988 einen Verstoß gegen Artikel 39 des EG-Vertrages bzw. Artikel 28 des EWR-Abkommens sowie die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der…