…UStG - und dass sich der Steuerpflichtige auf sie beruft. In diesem Fall kommt es zur unmittelbaren Anwendung, ansonsten geht die nationale Norm der Richtlinienbestimmung vor. Im konkreten Fall beantragte die Berufungswerberin mit Schreiben vom 15. Jänner 2010 die "direkte Anwendung des EU-Rechtes unter Beachtung…
…mit der ein Widerspruch zwischen EU-Recht und innerstaatlicher Umsetzung bzw. Auslegung aufgezeigt wird. Unter Beachtung des Grundsatzes, auf dem die harmonisierte Gesellschaftssteuer beruhe, dass nur solche Vorgänge unterworfen sein sollen, die "der rechtliche Ausdruck einer Ansammlung von Kapital sind und daher der Stärkung des…
…94/16/0225) klargestellt, dass mittelbare Gesellschafter keine Gesellschafter im Sinne des KVG seien und die Steuerfreiheit von mittelbaren Gesellschafterzuschüssen auch nicht im Widerspruch zu EU-Recht stehe. Auch der EuGH sei in seinem darauf ergangenen Urteil vom 17.10.2002, Rs C-339/99…
…überwiegenden Teil der Beherbergung von Gästen dient. 2.2.2 Eigenverbrauch und Rechtsgrundlagen 2.2.2.1 Nationales Recht Die nationalen umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für die Beurteilung der Eigennutzung der Ferienwohnung änderten sich zwischen 2002 und 2006 mehrmals: 2002 bis 2003 Bis 31.12.2003 gilt…
…verpflichtet, jene Bestimmungen des nationales Rechtes unangewendet zu lassen, die mit den Richtlinien nicht in Einklang stehen (EuGH 9.3.1978, Rs 106/77, Simmenthal II, EuGH 22.6.1989, Rs 103/88, Fratelli Costanzo). Die Anpassung des österreichischen Kapitalverkehrsteuergesetzes an das EU- Recht, insbesondere…
…Umsatzsteuerlicher Eigenverbrauch, Richtlinienrecht und nationales Recht, Wien 2007, Seite 46ff und die dort zitierte Judikatur des EuGH und Literatur). Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargestellte Rechtslage konnte der Berufung aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Die Bw. hat den zur Klärung der Unternehmereigenschaft vom…
…verpflichtet, jene Bestimmungen des nationales Rechtes unangewendet zu lassen, die mit den Richtlinien nicht in Einklang stehen (EuGH 9.3.1978, Rs. 106/78, Simmenthal II, EuGH 22.6.1989, Rs 103/88, Fratelli Costanzo). Die Anpassung des österreichischen Kapitalverkehrsteuergesetzes an das EU-Recht, insbesondere…
…die selbst berechneten Rechtsvorgänge beim zuständigen Finanzamt vorzulegen. Gemäß Abs. 7 dieser Bestimmung ist eine nach Abs. 2 selbst berechnete Abgabe auf Antrag insoweit zu erstatten, als keine Steuerschuld entstanden ist. Die Voraussetzungen für die Erstattung sind vom Antragsteller nachzuweisen. § 7 KVG und EU-Recht: …
…die selbst berechneten Rechtsvorgänge beim zuständigen Finanzamt vorzulegen. Gemäß Abs. 7 dieser Bestimmung ist eine nach Abs. 2 selbst berechnete Abgabe auf Antrag insoweit zu erstatten, als keine Steuerschuld entstanden ist. Die Voraussetzungen für die Erstattung sind vom Antragsteller nachzuweisen. § 7 KVG und EU-Recht: …
…Gleichbehandlung von Verstößen gegen nationales Recht und Gemeinschaftsrecht. Den nationalen Vergleichsmaßstab für die Frage der Gleichbehandlung mit Verstößen gegen Gemeinschaftsrecht bilde im gegenständlichen Sachverhalt § 207 Abs. 2 BAO. Darüber hinaus vermeine die Berufungsbehörde, dass diese nicht zu prüfen habe, ob der Rechtsvollzug unter Einhaltung des…
…einen Anspruch auf Familienbeihilfe nach nationalem Recht bestehen. Nach der österreichischen Rechtslage besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind selbst nur unter folgenden Voraussetzungen: Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf…
…sofern das nationale Recht diesen Rechtsvorgang nicht ausdrücklich von der Gesellschaftsteuerpflicht befreit. 3.2.) Standpunkt der Berufungswerberin: Eine Richtlinie sei für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich, überlasse jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der…
…Das in Artikel 17 der 6. EG-Richtlinie geregelte Recht auf Vorsteuerabzug sei integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer und könne grundsätzlich nicht eingeschränkt werden (EuHG vom 6.7.1995, w.o.). Es existiere EU-rechtlich keine Vorschrift, die den Mitgliedsstaaten Einschränkungen gestatten würden bzw…
…vor 18 Jahren) in voller Höhe entstanden sei. Weiters wurden EU-rechtliche Bedenken geltend gemacht. Nach Ansicht der Bw. sei Art. 4 Abs. 2 der Kapitalverkehrsteuerrichtlinie 69/335/EWG (kurz Richtlinie) in Österreich nicht anwendbar und fehle der Steuervorschreibung daher eine Deckung auf europäischer Ebene…
…den hier relevanten Passagen der derzeit gültigen Fassung." Ab 1. Jänner 1995 sei das Gemeinschaftsrecht auch für Österreich in gleicher Weise verbindlich wie nationales Recht. Davon sei die Frage zu unterscheiden, welchen Inhalt das am 1. Jänner 1995 übernommene EU-Recht habe. Die Frage sei…
…Es ist Sache des nationalen Gerichtes, die Rechte des Einzelnen gegen eine mögliche Verletzung des Verbots der Durchführung der Beihilfen durch die staatlichen Stellen zu schützen und entsprechend ihrem nationalen Recht daraus alle Folgerungen für die Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der fraglichen Beihilfemaßnahmen zu…
…Es ist Sache des nationalen Gerichtes, die Rechte des Einzelnen gegen eine mögliche Verletzung des Verbots der Durchführung der Beihilfen durch die staatlichen Stellen zu schützen und entsprechend ihrem nationalen Recht daraus alle Folgerungen für die Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der fraglichen Beihilfemaßnahmen zu…
…Es ist Sache des nationalen Gerichtes, die Rechte des Einzelnen gegen eine mögliche Verletzung des Verbots der Durchführung der Beihilfen durch die staatlichen Stellen zu schützen und entsprechend ihrem nationalen Recht daraus alle Folgerungen für die Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der fraglichen Beihilfemaßnahmen zu…
…Es ist Sache des nationalen Gerichtes, die Rechte des Einzelnen gegen eine mögliche Verletzung des Verbots der Durchführung der Beihilfen durch die staatlichen Stellen zu schützen und entsprechend ihrem nationalen Recht daraus alle Folgerungen für die Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der fraglichen Beihilfemaßnahmen zu…
…Es ist Sache des nationalen Gerichtes, die Rechte des Einzelnen gegen eine mögliche Verletzung des Verbots der Durchführung der Beihilfen durch die staatlichen Stellen zu schützen und entsprechend ihrem nationalen Recht daraus alle Folgerungen für die Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der fraglichen Beihilfemaßnahmen zu…