…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…2000 wurde Berufung erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass die EU-Dividenden, nicht mit dem vollen Steuersatz zu belasten und den Einkommensteuerbescheid 1999 und Einkommensteuerbescheid 2000 neu festzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Bis zum Inkrafttreten des BudgetbegleitG 2003 (BGBl I 2003/71, welches erstmals auf…
…EU-Dividenden in Höhe von € 161.108,13, € 195.983,49 und € 96.213,36 einer vergleichbaren ausländischen Körperschaftsteuer unterliegen (vgl. die Überprüfung im Rahmen der die Jahre ab 2002 betreffenden Außenprüfung), sind die Körperschaftsteuerbescheide für diese Jahre, in denen diese Dividenden…
…gegeben. Der UFS führte aus, dass eine Rechtswidrigkeit der Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2001 zum einen schon deshalb gegeben sei, als hinsichtlich der über die Investmentfonds bezogenen EU-Dividenden § 10 Abs. 1 KStG 1988 idF des Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2009 eine Befreiung vorsehe, die…
…15 des Bruttoarbeitslohns 2001, also € 15.570,-- geltend. Mit Berufungsvorentscheidung wurde der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2001 mit nachstehender Begründung abgeändert: Hälftesteuersatz für EU-Dividenden: Aufgrund der klaren Gesetzeslage sei dieser Berufungspunkt abzuweisen gewesen. Pauschale Umzugskosten: Haushaltsaufwendungen oder Aufwendungen für die Lebensführung sind gemäß § 20 Abs…
…untersuchen und kann damit uU. sowohl Dividenden aus Gesellschaften in EU-Staaten, als auch Dividenden aus Gesellschaften in Drittstaaten erfassen. (b) Nach der Darstellung der Lehre ist der VwGH bei seinen Vorlagefragen zur Rechtssache Lenz ohne nähere Problematisierung davon ausgegangen, dass die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art…
…00 In Bezug auf den unterbliebenen Steuerabzug gab die Bw. auf diesen Formularen jeweils an: "Dividendenzahlung an 85/90 %-ige Schweizer Muttergesellschaft". Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde von der Betriebsprüfung (BP) im Bericht vom 11. September 2007 betreffend die Kapitalertragsteuer (KESt) folgende Feststellung getroffen…
…Bescheiden festgesetzte Kapitalertragsteuer. Die Bw. bringt zu den beiden Feststellungen in der Berufungsbegründung vor: zu 1) Offene Ausschüttung im Jahr 2000 - Kapitalertragsteuer auf Dividenden Der Kapitalertragsteuerabzug bezüglich der Ausschüttung von ATS 30 Mio im Jahr 2000 sei aufgrund der Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie gem. …
…auch dem jeweiligen Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zustehe. Bei den Einkünften handle es sich um Kreditzinsen, Wertpapierzinsen, Lizenzzahlungen und Dividenden für Beteiligungen unter 10%. Die genannten Einkünfte habe man in Österreich der Besteuerung zur Gänze unterworfen. Aufgrund des negativen Einkommens der RHG (deren Rechtsnachfolger die Bw…
…wurden, ist die Bestimmung nicht anwendbar. Für vor diesem Zeitpunkt ausgeschüttete Dividenden fehlt eine explizite Regelung im nationalen Recht, weshalb EU-Recht unmittelbar zur Anwendung kommt. Nach Aufforderung durch den Unabhängigen Finanzsenat brachte die Bw. eine Bestätigung der norwegischen Finanzverwaltung (Tax Administration Norway) vom 30…
…auch dem jeweiligen Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zustehe. Bei den Einkünften handle es sich um Kreditzinsen, Wertpapierzinsen, Lizenzzahlungen und Dividenden für Beteiligungen unter 10%. Die genannten Einkünfte habe man in Österreich der Besteuerung zur Gänze unterworfen. Aufgrund des negativen Einkommens der RHG (deren Rechtsnachfolger die Bw…
…Arbeit. Daneben flossen ihm laut den jeweiligen Einkommensteuererklärungen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (in- und ausländische Dividenden) zu. Die Beilagen zu den Einkommensteuererklärungen 2001 und 2002 zeigen folgende Aufgliederung seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen: Beilage II zur Einkommensteuererklärung 2001 (Einkünfte aus Kapitalvermögen): | Ausländische Aktien (vgl. Beilage…
…nationalen Gesetzgebung zu überprüfen. Mit Bezug auf den von der steuerlichen Vertretung verwiesenen Artikel von Loukota/Quantschnigg SWI 1995 S 49ff nach der ,die österreichische Betriebsprüfung auf Grundlage des EU-Amtshilfegesetzes jederzeit in der Lage ist, die Richtigkeit dieser Erklärungen verifizieren zu lassen' werde festgehalten…
…Verfahren "hätte Österreich damit zu rechnen, dass der EuGH in der gegenwärtigen Rechtslage eine EU-Widrigkeit erkennt". c) Die Frage, ob die unterschiedliche Besteuerung inländischer und ausländischer (im Ausgangsfall: aus der Bundesrepublik Deutschland bezogener) Dividenden mit Artikel 73b Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 73d…
…und zwar bis zum Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses Zl EU 2002/0004, einer Abzugssteuer ("KESt") in Höhe von 25% zu unterwerfen. Für den berufungsverfangenen Zeitraum ergibt sich daher ein eigener KESt-Rechnungskreis: | Dividenden | 133.778 S x 25% KESt | 33.444,50…
…und zwar bis zum Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses Zl EU 2002/0004, einer Abzugssteuer ("KESt") in Höhe von 25% zu unterwerfen. Für den berufungsverfangenen Zeitraum ergibt sich daher ein eigener KESt-Rechnungskreis: | Dividenden | 188.625 S x 25% KESt | 47.156,25…