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UFSW RV/3271-W/12Form und Inhalt eines Rechtsmittelverzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb., vom 21. Mai 2012 gegen die Bescheide des FA vom 23. April 2012 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) betreffend Umsatzsteuer 2007 und Einkommensteuer 2007 bis 2009 entschieden: Die Berufungen werden als…

UFSW RV/2584-W/12Zurückweisung einer Berufung, die als "Vorlageantrag" bezeichnet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2012

…eine Zurückweisung der Berufung auf Grund des genannten Rechtsmittelverzicht unzulässig sei und daher die angefochtenen Zurückweisungsbescheide ersatzlos aufzuheben seien; eine Begründung (lit. d) durch das Vorbringen, der abgegebene Rechtsmittelverzicht sei rechtswidrig durch behauptete Druckausübung bzw. Unwissenheit der Bw. zu Stande gekommen. Laut Ritz, BAO-Kommentar…

UFSZ3K ZRV/0071-Z3K/09Würdigung eines widerrufenen Geständnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2009

…die Wirksamkeit zu nehmen. Es finden sich keine Hinweise dafür, dass der Bf. infolge Druckausübung durch den einvernehmenden Organwalter gezwungen worden war unrichtige Angaben zu machen. Unwahrscheinlich wäre überdies die Annahme einer unrichtigen Mengenangabe zu Lasten des Bf.. Wollte der Bf. die eingebrachte Zigarettenmenge tatsächlich…

UFSL FSRV/0068-L/08Maßnahmenbeschwerde eines Beschuldigten gegen eine Befragung einer Bankangestellten und die Anforderung von Bankbelegen nach erfolgter Einleitung; Unterschied zwischen Einleitung und Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.02.2010

Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 HR Dr. Richard Tannert als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen P wegen Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr, StrNr. 051/2007/00000…