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UFSS RV/0107-S/09Familienbeihilfenanspruch für Kinder aus Drittstaaten ohne Aufenthaltstitel im Sinne des NAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2009

… 8 Abs. 1 Z 2 und Z 4 NAG unterscheidet das Gesetz für Familienangehörige aus Drittstaaten die Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung in Österreich und "Daueraufenthalt-Familienangehöriger". Eine Gesetzesbestimmung wie diese der BW anführt (§ 8 Abs.1 Z 10 NAG) ist dem Gesetz sowenig…

UFSZ3K ZRV/0120-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.07.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0118-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1999…

UFSZ3K ZRV/0116-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0114-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1999…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0135-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl. 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0134-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0131-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0130-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSZ3K ZRV/0057-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSZ3K ZRV/0055-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSZ3K ZRV/0053-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000…

UFSZ3K ZRV/0112-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.12.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1999, betreffend Ausfuhrerstattung…

UFSZ3K ZRV/0166-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.11.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung…

UFSW RV/2293-W/09Gewährung der Familienbeihilfe an Angehörige von Drittstaaten, welche den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben und die über einen Aufenthaltstitel "Studierender" verfügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…ist, dass die Reisepässe der Eltern und von Kd2 von der land- Botschaft in Wien ausgestellt worden sind. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus, dass für Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung als "Studierende" gemäß § 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) kein österreichischer Familienbeihilfeanspruch bestehe…

UFSS RV/0424-S/06Die Familienbeihilfe kann auch Studierenden aus Drittstaaten für deren Kinder zustehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2007

…kann. Voraussetzung für die jeweilige Verlängerung ist ein nach den maßgeblichen studienrechtlichen Vorschriften erbrachter Studienerfolgsnachweis der Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität. Liegen Gründe vor, die der Einflusssphäre des Drittstaatsangehörigen entzogen, unabwendbar oder unvorhersehbar sind, kann eine Aufenthaltsbewilligung trotz Fehlens des Studienerfolges verlängert werden (§ 64 Abs…

UFSG RV/0353-G/04Unionsrechtswidrigkeit des § 42 Abs.3 Satz 3 und 4 InvFG 1993 idF BGBl I Nr.41/1988, wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten (hier: Kanalinsel Jersey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012Teil 1/2

…und 4 des § 42 Abs.3 InvFG idF BGBl I Nr.41/1998 wegen Verletzung der Grundfreiheit des Kapitalverkehrs, welche durch die genannte Bestimmung des Gemeinschaftsrechts auch gegenüber Drittstaaten garantiert werde. Im EU-Recht vorgesehene Ausnahmen, die eine derartige Grundrechtsverletzung rechtfertigen könnten, seien auf die…