…Y rund 56 Tonnen Aprikosenpüreekonzentrat unter der Warennummer 2008 5092 20 (Zollsatz: 10,10%) zur Abfertigung zum freien Verkehr an. Im Rahmen der Abfertigung fand eine Dokumentenkontrolle statt, ohne abweichende Feststellungen. Laut Aktenlage beantragte der Einzelunternehmer A zu einer Zollabfertigung der gleichen Ware am 11…
…| 8 | 15.04.2011 | OHNE | 9 | 20.04.2011 | OHNE Die drei aus der Tabelle ersichtlichen Dokumentenkontrollen führten in keinem der Fälle zu einer abweichenden Feststellung. Laut Aktenlage beantragte der Einzelunternehmer A zu einer Zollabfertigung von Aprikosenpüreekonzentrat am 11…
…Speditionsunternehmen in direkter Vertretung des Herrn A beim Zollamt X mit der Warenanmeldung Nummer Z rund 56 Tonnen Aprikosenpüreekonzentrat unter der Warennummer 2008 5092 20 (Zollsatz: 10,10%) zur Abfertigung zum freien Verkehr an. Im Rahmen der Abfertigung fand eine Dokumentenkontrolle statt, ohne abweichende Feststellungen…
…Begründet wurde die Vorschreibung damit, dass im Zuge einer Dokumentenkontrolle eine unterschiedliche Warenbezeichnung im Versandschein sowie in der Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr und der Rechnung festgestellt worden sei und deswegen eine Kontrolle vorgenommen worden wäre. Diese hätte am zugelassenen Warenort aber nicht…
…gar nicht erstellt habe. Dieser sei von einem Kollegen in der Zweigniederlassung Wien X. erstellt worden Folgender Sachverhalt ist als erwiesen anzusehen. Anlässlich der Dokumentenkontrolle der e-Zoll Anmeldung Y durch Organe des Zollamtes Feldkirch Wolfurt am 30. August 2007 wurde festgestellt, dass das Vorpapier…
…wurde in der Folge unter der CRN 11ATnnnnnnnnnnnnnn erfasst und angenommen. Es wurde die Nachricht EZ906 (Annahmebestätigung) ausgegeben. Nach einer Dokumentenkontrolle wurden die Waren überlassen. Mit Eingabe vom 8. August 2011 (beim Zollamt eingelangt am 9. August 2011) beantragte die Bfin einen Feststellungsbescheid zur Anmeldungs…
…Einfuhr von Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke aus Stahl zum Schweißen zum freien Verkehr unter Anwendung des Präferenzcodes 200. Nach Annahme der Anmeldung stellte das Zollamt im Zuge der Dokumentenkontrolle fest, dass das übermittelte Präferenzursprungszeugnis Form A mangelhaft ausgefüllt und daher nicht anzuerkennen ist (Ausführer in Feld…
…vier Jahren geübten unrichtigen Abfertigungspraxis, hat das Zollamt Salzburg - zumindest für die Warenanmeldungen, die nach der ersten Dokumentenkontrolle vom 28. Februar 2008 von der Behörde wie vorgelegt angenommen wurden - einen den Vertrauensschutz des Zollschuldners begründenden Irrtum begangen (sinngemäß dazu: Witte/Alexander, Zollkodex5 Art 220 Rz…
…KN). Als Warenbezeichnung war im Feld 31 der Anmeldung "Reklameleuchten, Leuchtschilder und dergleichen aus unedlen Metallen" angeführt. Bei der vorgenannten Abfertigung erfolgte weder eine Dokumentenkontrolle, noch eine Beschau der Waren. Nach der buchmäßigen Erfassung der durch die Annahme der vorgenannten Zollanmeldung im Grunde des Art…
…2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft und das Analysenzertifikat vorgelegen sind. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der…
…2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft und das Analysenzertifikat vorgelegen sind. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der…
…2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft und das Analysenzertifikat vorgelegen sind. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der…
…2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft und das Analysenzertifikat vorgelegen sind. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der…
…2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft und das Analysenzertifikat vorgelegen sind. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der…
…die Unterposition 2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegen ist. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten…
…die Unterposition 2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegen ist. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten…
…2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft und das Analysenzertifikat vorgelegen sind. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der…
…eine Einreihung in die Unterposition 2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat, diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegen ist und diese mit den restlichen Dokumenten korrespondiert. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die…
…2101 2092 vor. Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und diesem die genannte Verbindliche Zolltarifauskunft und das Analysenzertifikat vorgelegen sind. Durch die Anforderung der Unterlagen musste der Zollbehörde die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der…
…Auf Grund des Beschauvermerkes (D300) steht fest, dass das Abfertigungsorgan eine Dokumentenkontrolle durchgeführt hat und dieses selbst im Zuge der Einfuhrabfertigung zu CRN ee eine Untersuchung einer gleichen Ware durch die TUA veranlasst worden hat. Durch die Anforderung der Unterlagen und der Kenntnis der eingeleiteten…