…Anders ist es jedoch bei einem offenbar berufsmäßigen Dieb, welcher abwägt, heimlich Diebesbeute in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringen und der weiß, dass er dabei diese eingangsabgabenpflichtigen Waren der zollamtlichen Überwachung entziehen muss und wird. Er braucht ja einfach nur die Entscheidung zu treffen…
…nach Restjugoslawien zu verbringen. Er habe nicht ahnen können, dass es sich dabei um Diebesgut handeln würde. Er wäre als Busfahrer außerdem nicht verpflichtet gewesen entsprechende Nachforschungen über die streitverfangenen Textilien anzustellen, sodass ihm sein Nichtwissen über deren wahre Herkunft und Wert nicht vorwerfbar wäre…
…am 15.03.2001, zu Unrecht für diese Waren eine konkludente Zollanmeldung abgegeben hatte, und dass es sich bei diesen Textilien tatsächlich um wertvolles Diebesgut gehandelt hatte. Die Feststellung der Zollschuld bzw. die Festsetzung der sich daraus ergebenden Abgabenerhöhung gegenüber dem Bf. gründet sich auf…
…am 15.03.2001, zu Unrecht für diese Waren eine konkludente Zollanmeldung abgegeben hatte, und dass es sich bei diesen Textilien tatsächlich um wertvolles Diebesgut gehandelt hatte. Die Feststellung der Zollschuld bzw. die Festsetzung der sich daraus ergebenden Abgabenerhöhung gegenüber dem Bf. gründet sich auf…