…unter der Firmenbezeichnung P., Vaduz, mit obigen holländischen Kunden Geschäfte getätigt habe und ihm die von der Betriebsprüfung errechneten Gewinne zuzurechnen wären. Tatsächlich sei Eigentümer, wirtschaftlicher Begünstigter und Destinatar der P., Herr Dirk Franciscus B. gewesen und habe dies Herr B. auch mehrmals eidesstattlich erklärt…
…nicht vergleichbar, als auf Grund der nicht weiter zu beanstandenden Beweiswürdigung des angefochtenen Bescheides, dieser von einer Unbekanntheit der Empfänger - wie noch im Vorhalteverfahren - nicht mehr ausging, sondern konkret den Geschäftsführer als Destinatar der hingegebenen Beträge bezeichnete. Zusammenfassend gelang es daher der Bw. nicht, die…
…nicht vergleichbar, als auf Grund der nicht weiter zu beanstandenden Beweiswürdigung des angefochtenen Bescheides, dieser von einer Unbekanntheit der Empfänger - wie noch im Vorhalteverfahren - nicht mehr ausging, sondern konkret den Geschäftsführer als Destinatar der hingegebenen Beträge bezeichnete. Zusammenfassend gelang es daher der Bw. nicht, die…
…Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind, aber auch dann, wenn die genannten Destinatäre zu mehr als einem Viertel bezugs- oder anfallsberechtigt sind und zusätzliche Merkmale ein "wesentliches Familieninteresse" belegen. Der Stiftungszweck definiert sich im Gegenstandsfall gem. Punkt III…