UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 1/2
Berufungsentscheidung
Der
unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die
Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand
SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des
Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend
Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984
bis 1990…
UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 2/2 …00 ergibt sich für
deren Bedeckung
abweichend von der ergänzenden Darstellung des Bw. (Deckungsmittel
S 4.019.450,00) iSd oben Gesagten ein anzuerkennender Betrag von insgesamt
S 3.203.075,00, der sich aus den
laut Berufungsvorentscheidung bereits anerkannten Wohnungserlösen von
S 818.000…
UFSW RV/1527-W/06Frage der Verfassungsmäßigkeit der Normierung eines Gewinnzuschlages bei Fehlen der Wertpapierdeckung einer Abfertigungsrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006 Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vertreten durch
Kanzlei, Anschrift, vom 5. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X
vom 21. Juni 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2004 (gemäß
§ 293b BAO berichtigt durch den Bescheid vom 27. Juni 2006)
entschieden:
Die…