…in Fällen von Missbräuchen und Hinterziehungen eine innerstaatliche Norm auch ohne Abkommensänderung übernationale Bedeutung habe, sodass die im Artikel 23 Abs. 3 DBA Österreich - Malta vorgesehene Körperschaftsteuerbefreiung von Dividenden nicht zu beachten wäre. Trotz entgegenstehender Meinung des BMF werde in Übereinstimmung mit der Literatur (Lang, …
…Geschäftsleitung befindet (tie-breaker rule). Da somit die Firma L, Malta, gem. § 1 Abs. 2 KStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig einzustufen ist und dieses Besteuerungsrecht auch nicht durch das DBA- Österreich-Malta eingeschränkt ist, sind die erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb jedenfalls in Österreich zu besteuern. …
…übersteigen, der auf die Einkünfte entfällt, die aus Malta bezogen werden. Unstrittig ist, dass die Bw. als unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Ausland Einkünfte erzielt. Das entsprechende, im gegenständlichen Fall zur Anwendung kommende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sieht diesbezüglich zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode vor, du…
…02. bis 28.02.2007 bezog der Bw von der Krankenkasse der Arbeiter (Caisse de Maladie des Ouvriers Luxembourg) Krankengeld (indemnités pécuniaires de maladie) in Höhe von 934,87 € abzüglich einbehaltener Sozialbeiträge (Cotisations sociales) in Höhe von 122 €. Im Zeitraum 01.03. bis…
…Ausstellungsdatum sei nicht gleich dem Flugdatum. Es handle sich um SB-Tickets. Wenn ein Ticket L. - F.(BRD) -Malaga (und retour) ausgestellt wurde, so hieße das nicht, dass diese Strecke an einem Tag geflogen wurde. Dass die Berufungswerberin am 1. August auf Urlaub gefahren sei…
…unterwegs. Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 1978 werde die Berufungswerberin beim Finanzamt Frankfurt am Main II als unbeschränkt Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt und somit als in Deutschland ansässige Person gem. Art. DBA mit Deutschland behandelt. Der Art. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland besage…