…im Dunstkreis der Stifter zu werten ist. Die Transaktion entspricht nicht den üblichen Stiftungsinteressen, nämlich das Unternehmen aus den Gefahren einer Zerschlagung durch Erben herauszuhalten, sondern dient der steuerfreien Veräußerung des Unternehmens an die Kinder. Die Bw hat in wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Veräußerungserlös und nicht…
…Entscheidung mittlerweile durch das Urteil des BFH vom 28.6.2007, II R 21/05, aufgehoben wurde. In diesem Urteil hat der BFH auch zum Ausdruck gebracht, dass die im Gründungsvertrag, Mandatsvertrag und Reglement vorgesehenen Herrschaftsbefugnisse des Stifters gegenüber der Stiftung einer im y-Stiftungswesen…
…wirtschaftlichen Stiftern und Begünstigungsberechtigten; H. Bösch, Liechtensteinisches Stiftungsrecht, Bern-Wien 2005, S.2-7, zu der unkritisch-"beschönigenden" Literatur bzw. allzu großzügigen Judikatur aus dem FL, aber auch zur kritischen Beurteilung im deutschen, schweizerischen und österreichischen Schrifttum betreffend Defizite in Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung des FL…
…Veräußerungserlös stiften und nicht die Beteiligung. Um eine Stiftung des Veräußerungserlöses zu erwirken, war der gewählte Vorgang aber ungewöhnlich und unangemessen. Liegt Missbrauch vor, so sind nach § 22 Abs 2 BAO die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und…
…aus der betreffenden Rubrik) mündeten, zeitigte das für eine Wiederaufnahme im Ermessen hinreichende Ergebnis; nur darauf (nicht auf Zuwendungen) stützte sich die Prüferempfehlung zur Wiederaufnahme. Auch die Wiederaufnahme betreffend Einkommensteuer 2006 ist mit der Zurechnung des Stiftungsvermögens der Stiftung-FL an die Bw und mit…
…abgabenrechtlichen Rechtsfolgen der Verfügung über einen neun Millionen übersteigenden Schillingbetrag gesprochen hatte, also darüber, dass a) bei liechtensteinischen Stiftungen zwischen transparenten und intransparenten Stiftungen zu unterscheiden ist, b) eine transparente Stiftung anzunehmen ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein starker tatsächlicher Einfluss des Stifters in Form…
…auf den Übergang des Stammrechtes dann keinen Einfluss hat, wenn die Wirkungen von Bedingungen bzw. Befristungen bloß die Fälligkeit betreffen. Dazu ist jedoch zu beachten, dass das Optionsrecht das übergegangene Recht beschränkt und der X. Privatstiftung nur ein Recht auf den vom Stifter nicht innerhalb…
…betreffend diese Anteile ist daher nur einmal in Höhe des nach § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG vorgesehenen Steuersatzes von 2,5 % zu erheben. Tatsächlich wurde jedoch erst dem Ehegatten (Witwer) Erbschaftssteuer für diesen Erwerb vorgeschrieben, nachfolgend der JPS Schenkungssteuer für die Zuwendung des Erben…
…Lehre und Rechtsprechung ist der Pflichtteilsanspruch im Sinne der Klarstellung durch das Hofdekret vom 31. Jänner 1844, JGS 781, kein Anspruch auf einen aliquoten Teil des Nachlasses, sondern ein Anspruch auf Auszahlung eines entsprechenden Wertes in Geld. Trifft der Pflichtteilsberechtigte mit dem Erben betreffend die…
…zwischen der X. PRIVATSTIFTUNG und der Y. Forstgut V. GmbH & Co.KEG beziehen, da die Veranlassung einer Übertragung (von welcher Sache auch immer) durch eine Stiftung gegenüber ihrem Stifter grundsätzlich dem Organisationsgefälle jeder Stiftung widersprechen würde. 6. Zum Vorliegen einer Bedingungen Am zweiten Satzteil des…
…Stellung des Erblassers und somit auch der Erbin - beim öffentlichen Notar zur Sprache kam. In diesem Fall wäre eine umfassende steuerrechtliche Beratung oder zumindest ein Warnhinweis betreffend diese Stiftung nicht unterblieben. Die Bw hat aber damals ganz offensichtlich den Umstand, dass zunächst der Gatte und…
…Alter entsprechenden Kapitalwert zu berücksichtigen sei und für beide gewidmeten Achtel-Anteile anzunehmen sei, von dem dann der nach dem Kapitalisierungsfaktor des Stifters angesetzte Wert in Abzug gebracht werde. Richtigerweise wäre daher Grunderwerbsteuer im Betrag von S 23.100 und Schenkungssteuer in Höhe von S…
…dieses nicht unbeträchtlichen Darlehensbetrages nach Befragung zu erklären. Dazu kommt einerseits, dass die Berufungswerberin in ihren Einvernahmen widersprechende Aussagen betreffend das Zustandekommen des behaupteten Darlehensvertrages tätigte und andererseits W.T. bei seinen ersten Einvernahmen die Darlehensversion mit der Stiftung entschieden in Abrede stellte. Am 17…
…Lebenserfahrung - hätte der Bw für Frau LB Zahlungen und Baraufwendungen in nicht geringer Höhe getragen. Betreffend die Ausgleichszahlung von S 200.000,-, die laut Berufungsvorbringen des Bw ausgelegt und an Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin bezahlt wurde, sei auszuführen, dass zur Regelung des Nachlasses nach FB…
…war sowohl betreffend die Dauer als auch dem Kreditumfang unbeschränkt, sodass dem Berufungswerber das hiermit verbundene erhebliche Risiko für eine Inanspruchnahme bewusst gewesen sein muss. Ein derartiges Verhalten ist vollkommen fremdunüblich und kann nur durch die oben dargelegte Nahebeziehung des Abgabepflichtigen und der Ehegattin zur…
…als Stifter bzw. Begünstigter der jeweiligen Privatstiftung, ua. auch bei der Y-Privatstiftung, treuhändig im eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung eines Treugebers ausgeübt haben. Im Rahmen der Berufungsverfahren betreffend die weiteren Stiftungen (zu ErfNr1 und ErfNr2 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern…
…November 1998 betreffend die Jahre 1995 und 1996). Dazu kommt auch noch, dass die Bw. trotz Aufforderung durch das Finanzamt die Einhaltung der von ihr selbst als Maßstab vorgeschlagenen und von ihr im Aktenvermerk vom 20. Jänner 1992 festgehaltenen Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen nicht…
…BAO unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen. Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut…
…hat über die Berufung der X-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. März 2010 betreffend Stiftungseingangssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Stiftungseingangssteuer gemäß § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG)…
…und Y.Y. als Käufer einen notariellen Erbschaftskaufvertrag mit folgendem Inhalt ab: "Präambel Die Verkäufer sind Halbbruder bzw. Halbschwestern der am 13.05.1999 verstorbenen N.N., geb. P.. In dem zu Zahl geführten Verlassenschaftsverfahren wären die Verkäuferinnen auf Grund des Gesetzes Erben nach N…