…befugt, diese Beweismittel den Abgabenbehörden von sich aus zur Verfügung zu stellen; eine diesbezügliche Erforschungs- und Beweismittel- Vorsorgepflicht traf - neben dem Stiftungsbegünstigten - auch die Bw als "Geschäftspartnerin" jener Stiftung. Dass nichts dergleichen vorgekehrt wurde und man sich stattdessen auf die behauptete Intransparenz der Stiftung zurückzog…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Wirtschaftstreuhand Tirol Steuerberatungs GmbH & Co KEG, 6020 Innsbruck, Rennweg 18, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Dezember 2003 gegen…
Mit dieser Vorgangsweise wurde den Bestimmungen des § 11 Bodenschätzungsgesetz entsprochen. Die erläuternden Erklärungen der mit der Durchführung der Bodenschätzung beauftragten Bediensteten anlässlich der Vorbesprechung und insbesondere anlässlich der Schlussbesprechung (an der der Bw. nachweislich teilnahm), sollte es auch unvertretenen und rechtsunkundigen Parteien ermöglichen, unter fachkundiger…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
…freien Beweiswürdigung festzustellen. Allerdings steigt mit steigender Mitwirkungspflicht (gegenüber der geringeren behördlichen Ermittlungsmöglichkeit) auch eine Beweismittelvorsorgepflicht. Besteht aufgrund der dargestellten Umstände eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen hätte dieser für die Nachweise der für ihn günstigen Umstände vorzusorgen und diese dann auch darzutun gehabt. Nach § 138…
…vom 2. Mai 2012 auch darauf aufmerksam gemacht, dass es diesem sehr wohl, wie jedem anderen Steuerpflichtigen auch, zumutbar sei eine Belegaufbewahrung bzw. Beweismittelvorsorgepflicht zur Geltendmachung von Werbungskosten (vorausschauend) zu treffen. Mittels dieses zweitinstanzlichen Bedenkenvorhaltes der, wie bereits erwähnt, vom Bw. nicht beantwortet wurde, waren…
…183 Abs. 3, 2. Satz BAO abzusehen war. Auf Grund des ungewöhnlichen Sachverhaltes und des Auslandbezuges bestand jedenfalls eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht und in deren Rahmen eine Beweismittelvorsorgepflicht bestand. Dieser ihm zumutbaren Verpflichtung ist der Bw. - wie aufgezeigt - in keiner Weise nachgekommen. Er konnte…
…die Problematik der Abzugsfähigkeit von Provisionen, die ins Ausland fließen, durchaus bekannt waren, zumal sie bei allen anderen von ihr bezahlten Provisionen ihrer Beweismittelvorsorgepflicht immer insoweit nachgekommen ist, als sie für Beweise gesorgt hat, wonach die Gelder tatsächlich ins Ausland, und vor allem an wen…
…bei Auslandssachverhalten zu einer erhöhte Mitwirkungspflicht verhalten ist, die u.a. in einer Beweismittelbeschaffungs- wie Beweismittelvorsorgepflicht (vgl. oben Ritz) besteht. Die Berufung ist in diesem Punkt abzuweisen. TT, c Die Bp. versagte den mit Rechnung vom 29.6.1998 ausgewiesenen Kosten betreffend ,Fees for supervision…
…Anschrift seien derzeit über 140 Sitzunternehmungen bekannt. Die TeAn sei eine reine Domizil-Sitzgesellschaft, deren Rechtsvertretung der Schweigepflicht unterstehe. Der erhöhten Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht, der Beweismittelbeschaffungs- und Beweismittelvorsorgepflicht sei seitens der Bw bzw. deren Geschäftsführung nachgekommen worden, die eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts zugelassen hätte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Nikolaus Weselik CMS Strommer Reich-Rohrwig Karasek Hainz, Rechtsanwälte, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch HR Mag. Bernhard Sklusak, vom 12. Juli 2000, GZ. aa, betreffend Zollschuld, nach in Wien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C. A., 0000 Wien, A-Gasse 00, Appartement 135, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 5. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des MaS, Adresse1, vertreten durch Mag. Kurt Jelinek, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 1a, vom 24. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt, vertreten durch HR Mag. Leopold Lenitz, vom 20. Jänner…
In seiner Beschwerdeschrift wiederholt der Bw sein bisheriges Berufungsvorbringen, rügt von der FLD bereits sanierte Verfahrensmängel und bestreitet insbesondere die Schätzungsberechtigung. Gerügt wird ferner, dass auch die FLD keine Nachschau im ehemaligen Arbeitszimmer durchgeführt hat. Die Führung eines Fahrtenbuches sei für Anerkennung betrieblicher Fahrten nicht…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Gerda Pramhas, in der Finanzstrafsache gegen EE, geb. X, Adresse, vertreten durch Süd-Ost Treuhand Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, 4751 Dorf an der Pram, Dorf an der Pram 16…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 1, Hofrat Dr. Karl Kittinger, in der Finanzstrafsache gegen N.N., Rechtsanwalt, Adresse1, vertreten durch Mag. Klaus Hübner Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222, über die Beschwerde des Beschuldigten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 24. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 23. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2004…