…wurde (VwGH vom 4.6.2008, 2004/13/0124). In der Sache selbst ist auszuführen: Der Berufungswerber ließ zwecks Erschließung eines Betriebsansiedlungsgebietes u.a. eine Straße errichten und eine Bundesstraße adaptieren. Nur eine gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit kann eine unternehmerische, den Vorsteuerabzug eröffnende Tätigkeit sein…
…| Vorsteuer | | -9.432,10 € | Gutschrift | | -1.768,77 € Entscheidungsgründe Unstrittig liegt folgender Sachverhalt vor: Zwecks Schaffung eines Betriebsansiedlungsgebietes haben sich mehrere Gemeinden zum berufungswerbenden Gemeindeverband (nachfolgend RWM) zusammengeschlossen und als solcher folgende Aufschließungsmaßnahmen vorgenommen: Kauf des Grundstückes…
Es trifft auch nicht zu, dass die hoheitlich vorzuschreibenden Verkehrsflächenbeiträge bzw. die auf eine vorhandene bzw. zu errichtende Straße entfallenden Aufschließungs- bzw. Erhaltungsbeiträge nach dem oö. Raumordnungsgesetz unzulässigerweise in einen privatwirtschaftlichen Mantel gehüllt worden sind. Besagte Beiträge werden ja nur deswegen erhoben, weil eine für…
…Vorsteuern (ohne solche aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb) werden mit 13.796,84 € festgesetzt. Die übrigen Bemessungsgrundlagen bleiben unverändert. Die Umsatzsteuer beträgt daher -12.010,92 € (Gutschrift). Entscheidungsgründe Bestimmte Gemeinden haben sich zwecks Planung und Errichtung eines regionalen Betriebsansiedlungsgebietes zum berufungswerbenden regionalen Wirtschaftsverband zusammengeschlossen…
…aus der Errichtung einer Straße, allerdings nur aus jenen Kosten, die die sogenannte "Aufschließungsstraße" (jene Straße, die tatsächlich ausschließlich zum Betriebsansiedlungsgebiet führt), den Vorsteuerabzug geltend gemacht. Hinsichtlich der Straßenbaumaßnahmen auf der Bundesstraße (Abbiegespur, Busbucht) mit Einbindung und Verbreiterung eines bestehenden Güterweges sowie der damit zusammenhängenden…
…nachstehende Jahre: 2004: -9.677,23 €; 2005: -31.185,08 €; 2006: -50.181,73 €. Entscheidungsgründe Nach den Feststellungen des Betriebsprüfers haben sich bestimmte Gemeinden zum berufungswerbenden regionalen Wirtschaftsverband zwecks Planung und Errichtung eines regionalen Betriebsansiedlungsgebietes zusammengeschlossen. Von den Errichtungskosten (u.a. Wasserversorgung…
…Bw. die Leistung aus der Errichtung des Kreisverkehrs bezogen hat, um die Grundstücke des Betriebsansiedlungsgebietes verkehrsfähig zu machen oder zumindest deren Verkehrsfähigkeit zu verbessen und diese - nach teilweiser Option zur Steuerpflicht - teilweise steuerpflichtig veräußern zu können. Zum anderen läge kein Eigenverbrauch vor, da die Bw…
…der KG N. Im Gemeindegebiet von N ("...N") ist die Errichtung bzw. Erweiterung von bestehenden Betriebsansiedelungsgebieten (Fachmärkte und Einkaufszentren) geplant. Zur besseren verkehrsmäßigen Erschließung gehört unter anderem die Errichtung eines Kreisverkehrs zwischen der B X0 und der B X1 im Gemeindegebiet von N, wobei anzumerken…
…Interessen. Die Bw. hat die Leistung aus der Errichtung des Kreisverkehrs bezogen, um die Grundstücke des Betriebsansiedlungsgebietes verkehrsfähig zu machen (oder zumindest die Verkehrsfähigkeit zu verbessern) und - nach teilweiser Option - teilweise steuerpflichtig veräußern zu können. Soweit Grundstücke von Fremdanliegern betroffen sind, hat sie die Vorleistungen…
…Der derzeitige Stand beträgt ca. € 723.000,--. Zudem darf ich darauf verweisen, dass ein Grundstück mit der Lage des Baugrundstückes (im Betriebsansiedlungsgebiet von b) über den bestehenden Baurechtsvertrag hinaus eine sehr gute und sichere Vermögens- und Wertanlage darstellt. 5. Rechtsauslegung, Umkehrschluss: In einer Vorhaltsbeantwortung…
…bezüglich der den Vorsteuerabzug ausschließenden unentgeltlichen Zuwendung an die öffentliche Hand konnte daher nicht gefolgt werden. Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des UFS, dass dem Errichter einer Aufschließungsstraße für ein Betriebsansiedlungsgebiet das Recht auf Vorsteuerabzug zukommt (VwGH 16.12.2009, 2007/15/0176…
…Unternehmen der Berufungswerberin ausgeführt worden sind, sei auf die Entscheidung des UFS vom 23.9.2005 hinzuweisen, wonach die Aufschließung von Betriebsansiedlungsgebieten durch Errichtung eines Kreisverkehrs im öffentlichen Gut auf eigene Kosten, zum Zwecke der Verbesserung der Verkehrsfähigkeit der Grundstücke, primär im betrieblichen Eigeninteresse der…
…Verkehrsanbindung gehabt habe. Es sei auch nicht auszuschließen, dass die Grundstücke im Betriebsansiedlungsgebiet dadurch an wirtschaftlichem Wert gewonnen haben bzw das Gewerbegebiet überhaupt erst entstanden sei. Zu bedenken sei, dass die Straßenanbindung und die Straße im Gewerbegebiet zwar offenbar auf Grundstücken der Bw. errichtet worden…
…diese Kosten wurden auch nicht an die Bw. weiterrechnet. Die Bw. ist seit 1993 Eigentümerin von Grundstücken in dem Betriebsansiedlungsgebiet. Dieses war zunächst durch eine Straße erschlossen, die von der Kreuzung 1 wegging. In den Jahren 1995 und 1996 wurden Gespräche mit der Firma ME…
…zivilrechtliches Eigentum übergegangen ist und sie hierfür keine Investitionskosten zu tragen hatte. Die X-GmbH hat zwar die Errichtung des Kreisverkehrs betrieben, um die Grundstücke des Betriebsansiedlungsgebietes verkehrsfähig zu machen (oder zumindest die Verkehrsfähigkeit zu verbessern). Sie hat aber in keiner Weise ein Eigentum bzw…
…zivilrechtliches Eigentum übergegangen ist und sie hierfür keine Investitionskosten zu tragen hatte. Die X-GmbH hat zwar die Errichtung des Kreisverkehrs betrieben, um die Grundstücke des Betriebsansiedlungsgebietes verkehrsfähig zu machen (oder zumindest die Verkehrsfähigkeit zu verbessern). Sie hat aber in keiner Weise ein Eigentum bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 22. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 24. November 2009 betreffend Körperschaftsteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw ist eine GmbH…
90/14/0124). Strittig ist der Zeitpunkt der gewinnerhöhenden Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung in den Folgejahren. Laut Angaben der Bw. ist als primäre Gegenleistung für die Unterstützung die Errichtung des Firmengebäudes nach den Auflagen der Firma M. samt Fertigstellungstermin anzusehen. Sekundär wurde die Auszahlungsmodalität an…