…keine Rolle spielt, sofern die Tiere regelmäßig gefüttert und getränkt werden, und ob in einem solchen Fall nach dem Entladen des Lastwagens im Bestimmungshafen unmittelbar ein weiterer Straßen-Transportzeitraum von 29 Stunden beginnt? 2.4. Falls die dritte Frage (Punkt 2.3.) bejaht wird stellt…
…zwei geografischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der Tiere im Bestimmungshafen oder in dessen Nähe eine Ruhezeit von 12 Stunden eingelegt werden, es sei denn, die Dauer des Transports auf dem Seeweg…
…Rolle spielt, sofern die Tiere regelmäßig gefüttert und getränkt werden, und ob in einem solchen Fall nach dem Entladen des Lastwagens im Bestimmungshafen unmittelbar ein weiterer Straßen-Transportzeitraum von 29 Stunden beginnt? 4) Falls die dritte Frage bejaht wird stellt sich die Frage, ob Artikel…
…Der Verkauf der Boote sei letztlich an österreichische Abnehmer erfolgt. Die Boote seien im Auftrag und auf Kosten der inländischen Abnehmer von der österreichischen Betriebsstätte des Bw. in die ausländischen Bestimmungshäfen verbracht worden. Die Umsätze zwischen den beiden Betriebsstätten des Bw. seien nicht steuerbare Innenumsätze…
…Rolle spielt, sofern die Tiere regelmäßig gefüttert und getränkt werden, und ob in einem solchen Fall nach dem Entladen des Lastwagens im Bestimmungshafen unmittelbar ein weiterer Straßen-Transportzeitraum von 29 Stunden beginnt? 4) Falls die dritte Frage bejaht wird stellt sich die Frage, ob Artikel…
…Rolle spielt, sofern die Tiere regelmäßig gefüttert und getränkt werden, und ob in einem solchen Fall nach dem Entladen des Lastwagens im Bestimmungshafen unmittelbar ein weiterer Straßen-Transportzeitraum von 29 Stunden beginnt? 4) Falls die dritte Frage bejaht wird stellt sich die Frage, ob Artikel…
…zwei geografischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der Tiere im Bestimmungshafen oder in dessen Nähe eine Ruhezeit von 12 Stunden eingelegt werden, es sei denn, die Dauer des Transports auf dem Seeweg…
…zwei geographischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der Tiere im Bestimmungshafen oder in dessen Nähe eine Ruhezeit von zwölf Stunden eingelegt werden, es sei denn, die Dauer des Transportes auf dem Seeweg…
…zwei geografischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der Tiere im Bestimmungshafen oder in dessen Nähe eine Ruhezeit von 12 Stunden eingelegt werden, es sei denn, die Dauer des Transports auf dem Seeweg…
…zwei geografischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der Tiere im Bestimmungshafen oder in dessen Nähe eine Ruhezeit von 12 Stunden eingelegt werden, es sei denn, die Dauer des Transports auf dem Seeweg…
…zwei geographischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der Tiere im Bestimmungshafen oder in dessen Nähe eine Ruhezeit von zwölf Stunden eingelegt werden, es sei denn, die Dauer des Transportes auf dem Seeweg…
…Rolle spielt, sofern die Tiere regelmäßig gefüttert und getränkt werden, und ob in einem solchen Fall nach dem Entladen des Lastwagens im Bestimmungshafen unmittelbar ein weiterer Straßen-Transportzeitraum von 29 Stunden beginnt? 4) Falls die dritte Frage bejaht wird stellt sich die Frage, ob Artikel…
…Ziffer 48.4 lit. a des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG Anwendung findet mit der Folge, dass nach Ankunft der Fähre im Bestimmungshafen nur dann kein neuer maximaler Transportzeitraum von 29 Stunden (arg. Ziffer 48.4 lit. d des Kapitels VII…
…Ziffer 48.4 lit. a des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG Anwendung findet mit der Folge, dass nach Ankunft der Fähre im Bestimmungshafen nur dann kein neuer maximaler Transportzeitraum von 29 Stunden (arg. Ziffer 48.4 lit. d des Kapitels VII…
…Ziffer 48.4 lit. a des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG Anwendung findet mit der Folge, dass nach Ankunft der Fähre im Bestimmungshafen nur dann kein neuer maximaler Transportzeitraum von 29 Stunden (arg. Ziffer 48.4 lit. d des Kapitels VII…
…Ziffer 48.4 lit. a des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG Anwendung findet mit der Folge, dass nach Ankunft der Fähre im Bestimmungshafen nur dann kein neuer maximaler Transportzeitraum von 29 Stunden (arg. Ziffer 48.4 lit. d des Kapitels VII…
…Ziffer 48.4 lit. a des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG Anwendung findet mit der Folge, dass nach Ankunft der Fähre im Bestimmungshafen nur dann kein neuer maximaler Transportzeitraum von 29 Stunden (arg. Ziffer 48.4 lit. d des Kapitels VII…
…Ziffer 48.4 lit. a des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG Anwendung findet mit der Folge, dass nach Ankunft der Fähre im Bestimmungshafen nur dann kein neuer maximaler Transportzeitraum von 29 Stunden (arg. Ziffer 48.4 lit. d des Kapitels VII…
…Ziffer 48.4 lit. a des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG Anwendung findet mit der Folge, dass nach Ankunft der Fähre im Bestimmungshafen nur dann kein neuer maximaler Transportzeitraum von 29 Stunden (arg. Ziffer 48.4 lit. d des Kapitels VII…
…Ziffer 48.4 lit. a des Kapitels VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG Anwendung findet mit der Folge, dass nach Ankunft der Fähre im Bestimmungshafen nur dann kein neuer maximaler Transportzeitraum von 29 Stunden (arg. Ziffer 48.4 lit. d des Kapitels VII…