…pflegt Da die Hingabe des Besserungskapitals im Berufungsfall beim Kapitalgeber eine zu aktivierende Forderung begründete, sei auch der Empfänger spiegelbildlich mit der korrespondierenden Verbindlichkeit belastet. Die Besserungsverpflichtung stelle daher ein negatives Wirtschaftsgut dar, welches dementsprechend als Verbindlichkeit zu passivieren und gemäß § 6 Z 2 lit…
Die gegenständliche Genussverpflichtung ist daher schon auf Grund des im Bilanzrecht verwurzelten Gläubigerschutzgedankens dem Prinzip der Vorsicht entsprechend auch nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu passivieren. Es wäre nämlich paradox und würde dem Vorsichtsprinzip widersprechen, hätte man, wie im Gegenstandsfall laut dem Erkenntnis des VwGH 99/15…
…Für den Fall des Gewinnausweises in künftigen Jahresabschlüssen lebe die nachgelassene Forderung anteilig wieder auf und sei sodann im jeweiligen Jahresabschluss als Schuldpost zu berücksichtigen. Laut Punkt IV der Besserungsvereinbarung sei die Besserungsverpflichtung erstmals in jenem Jahresabschluss zu berechnen, in welchem ein Reingewinn ausgewiesen werde…
…werden. Der Verzicht auf die Zahlung von Zinsen tritt bereits am 30. Juni 1991 in Kraft. Die Bw. übernimmt anstatt der in Abschnitt II aufgehobenen Darlehenstilgungsverpflichtungen eine Besserungsverpflichtung, wonach die seitens der B. zur Verfügung gestellten Mittel (Abschnitt I) in Hinkunft zurückgezahlt werden sollen. Die…
…vom 21. Jänner 1999 verwiesen. Wirtschaftlich betrachtet sei die Besserungsverpflichtung einer gestundeten Verbindlichkeit gleichzusetzen. Zur Frage der (fehlenden) Stichtagsbilanz führt das Finanzamt im Wesentlichen aus wie folgt: Bei der vorgelegten Bilanz handle es sich lediglich um die zusammengefassten Bilanzen der verschmolzenen Gesellschaften vom Vortag. Einbringungen…
…Schuld dem Grunde nach schon vor Eintritt der ausbedungenen Besserungskriterien bestanden habe. Diese Besserungsverpflichtungen (in jenem Fall war auch deren Verzinslichkeit vorgesehen) seien nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt viel eher gestundeten als aufschiebend bedingten betrieblichen Verbindlichkeiten gleichzuhalten. Eine entsprechende Passivpost sei - da die Schuld dem Grunde…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen C.R.,(Bw), vertreten durch Marion Krebs, StB, 2340 Mödling, Hyrtlstr.53, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 FinStrG und…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Christian Haid und Mag. Petra Kühberger als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AM, Zahnarzt, geb. am 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrat Mag. Gerhard Groschedl und die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und KR Andreas Kolar als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bw., vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und fahrlässiger Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 27. Juni 2003 gegen das…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer KammR Ignaz Hiller und KR Peter Latzel als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, über die Beschwerde von Herrn A.B., C., vom 3. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 20…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1, Mag. Gerda Pramhas, am 22. Jänner 2004 in der Finanzstrafsache gegen der Bw. wegen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs.1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…