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UFSW RV/4129-W/08Nichtanerkennung der Vermietung eines Gebäudes als Einkunftsquelle mangels Fremdüblichkeit der zwischen dem Mieter (GesmbH) und dem Vermieter (ehemaliger Gesellschafter) geschlossenen Besserungsvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2013

…gekommen, da auf Grund der besonderen Eignung der Liegenschaft für die Mieterin nicht sofort ein adäquater Nachmieter habe gefunden werden können. Durch den Besserungsschein wären die Ansprüche des Bw. im Falle der wirtschaftlichen Gesundung der Mieterin leichter und schneller durchsetzbar gewesen, eine Fälligstellung hätte die…

UFSI RV/0408-I/08Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2010

…begründet worden sei und eine Mitunternehmerschaft daher nicht vorgelegen habe. Der auf der Grundlage des "Besserungsscheines" vom 10.2.1994 durch den Berufungswerber eingezahlte Betrag von ATS 2,000.000 habe einen Besserungsanspruch im Privatvermögen vermittelt, weshalb die in der Feststellungserklärung für das Jahr 1994…

UFSW RV/1856-W/02Kann durch einen auflösend bedingten Forderungsverzicht ein Genussrecht begründet werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.11.2005

…FAG, dass Forderungsverzicht und Besserungsvereinbarung nicht ein Akt seien, ist zu sagen, dass entsprechend dem vorliegenden Besserungsschein lediglich eine nachträgliche Verbriefung der mit Besserung auflösend bedingten Forderung erfolgte, nicht aber zuerst auf die Forderung verzichtet wurde, und im Gegenzug ein gewinnabhängiger Anspruch eingeräumt worden wäre…

UFSL RV/0013-L/04Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Einlösung einer Besserungsforderung, die unter ihrem Nennwert erworben wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006Teil 1/2

…000,00 S im Fall Ho ; 1.350.000,00 S im Fall X) zu berechnen, nicht aber vom Nominale. - Weiters könnten die beiden Besserungsscheine nicht gleich abgezinst werden, da das Besserungskapital X gegenüber dem Besserungskapital Ho nachrangig wäre. Beim Besserungskapital Ho sei daher eine…

UFSL RV/0013-L/04Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Einlösung einer Besserungsforderung, die unter ihrem Nennwert erworben wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006Teil 2/2

…Doralt, a.a.O., Tz 44f zu § 27). Dass zu den Genussrechten im Sinne der Bestimmung der Z 1 lit. c jedenfalls Besserungsscheine gezählt werden, die einen Anspruch auf Gewinn und Liquidationserlöse verbriefen, ist in Lehre und Verwaltungspraxis einhellig anerkannt (Doralt, a.a.O., Tz…