…ausgeführt, dass über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände und nicht schon im Beschlagnahmeverfahren abgesprochen werden kann. In Anbetracht dieses oberstgerichtlichen Rechtsstandpunktes erübrigt sich sohin für den Unabhängigen Finanzsenat, in…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5, Hofrat Dr. Robert Huber, in der Finanzstrafsache gegen A., vertreten durch B., wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. August…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Oberrat Mag. Peter Maurer, über die von Bf., vertreten durch MMag. Dr. Peter Pescoller, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3/II, eingebrachte Beschwerde vom 25. Februar 2005 gegen den Bescheid des…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
…erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände abgesprochen werden kann, erübrigen sich weitere diesbezügliche Überlegungen im Beschlagnahmeverfahren (VwGH vom 25.02.93, 92/16/0141). Ob es sich im gegebenen Fall um einen atypischen Fall eines Durchfuhrschmuggels…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Wilhelm Pistotnig des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Adr., über die Beschwerde des Beschuldigten, vertreten durch Dr. Franz J. Salzer, Rechtsanwalt KG, 1010 Wien, Stock im Eisen Platz 3…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, betreffend Beschwerde des L.Z., S., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Olaf Borodajkewycz, 1010 Wien, Jakobergasse 4, vom 11. August 2009 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes…
… 17 Abs.6 FinStrG noch bemerkt, dass über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände abgesprochen werden kann und nicht schon im Beschlagnahmeverfahren (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141). Insgesamt…
…sieht der Unabhängige Finanzsenat -im gegenwärtigen Verfahrensstadium, bei dem es lediglich eine konkrete Verdachtslage zu beurteilen gilt- keine Veranlassung, wie überhaupt weder das Beschlagnahmeverfahren noch das (sich hierauf beziehende gegenständliche) Beschwerdeverfahren, bei dem es ja ausschließlich darum geht, in Ansehung des (sich aus den vorliegenden…
…so ist dazu zu bemerken, dass über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände abgesprochen werden kann und nicht schon im Beschlagnahmeverfahren (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141). Schließlich ist…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 1, Hofrat Dr. Karl Kittinger, in der Finanzstrafsache gegen N.N., Rechtsanwalt, Adresse1, vertreten durch Mag. Klaus Hübner Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222, über die Beschwerde des Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dipl.-Juristin Renate Elingshausen, Rechtsanwältin, D-47228 Duisburg-Rheinhausen, Auf dem Pickert 49 (Zustellvollmacht: Dr. Peter Waizer, Rechtsanwalt, 6020…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat hat im Beschwerdeverfahren der Bf, vom 26. März 2010 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 19. Jänner 2010, Zahl: 320000/00000/2009-10, betreffend Eingangsabgaben beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Begründung Mit Zollanmeldung CRN vom 26. September…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
Will man diesen Verdacht im gegenständlichen Fall aufklären, muss man auch die Klientenakten (soweit noch greifbar, weil von Dr. Z noch nicht vernichtet) und Anderkonten des Dr. Z analysieren, um abgleichen zu können, in welchem Ausmaß die erbrachten und abgerechneten Leistungen des Anwaltes bzw. die…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) der DZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, über die Beschwerde der Frau HM, vom 13. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. März 2009, StrNr…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…