…Beschlagnahme zur Sicherung der Eingangsabgaben vom Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz ausdrücklich auf § 89 Abs.1 FinStrG gegründet wurde, ist es der Rechtsmittelbehörde verwehrt, einen anderen als den ursprünglich herangezogenen Beschlagnahmegrund zur Deckung der bekämpften Entscheidung heranzuziehen (Tannert, FinStrG, Rz 6 zu § 89…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) der DZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
…16.11.1989, 88/16/0198, wonach es der Behörde verwehrt ist, einen anderen als den ursprünglich herangezogenen Beschlagnahmegrund zur Deckung des bekämpften Verwaltungsaktes heranzuziehen). Im Ergebnis war der Beschwerde daher Folge zu geben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 3. Dezember 2007
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) des CS, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5, Hofrat Dr. Robert Huber, in der Finanzstrafsache gegen A., vertreten durch B., wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. August…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Wilhelm Pistotnig des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom…
…auf § 89 Abs. 2 FinStrG in seinen Rechten verletzt, weil ihm keine Niederschrift ausgehändigt worden sei, in welcher die Beschlagnahmegründe festgehalten wurden. Ihm seien lediglich eine Beschlagnahmequittung, aus welcher die Gründe für die Beschlagnahme nicht ersichtlich gewesen seien, und eine Rechtsmittelbelehrung ausgefolgt worden. Er könne…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 1, Hofrat Dr. Karl Kittinger, in der Finanzstrafsache gegen N.N., Rechtsanwalt, Adresse1, vertreten durch Mag. Klaus Hübner Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222, über die Beschwerde des Beschuldigten…
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass HaS als alleiniger Gesellschafter und faktischer Geschäftsführer der Bf in der Lage war (und ist), deren Geschick maßgebend zu beeinflussen. Dass von einem Abgabenschuldner (von einem potenziell Haftungspflichtigen) tatsächlich Gefährdungshandlungen gesetzt werden oder wurden, ist für eine Sicherstellungsmaßnahme…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, betreffend Beschwerde des L.Z., S., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Olaf Borodajkewycz, 1010 Wien, Jakobergasse 4, vom 11. August 2009 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien , in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. September 2002 gegen die Beschlagnahme von 400 Stück…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dipl.-Juristin Renate Elingshausen, Rechtsanwältin, D-47228 Duisburg-Rheinhausen, Auf dem Pickert 49 (Zustellvollmacht: Dr. Peter Waizer, Rechtsanwalt, 6020…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwaltskanzlei, 4020 Linz, Landstraße 47, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. März 2007 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen SW, Gartenarbeiter, dzt. arbeitslos, geb. 1234, derzeit unbekannten Aufenthalts, über die Beschwerde des Beschuldigten (damals vertreten durch Mag. Sabine E. Schuster, Rechtsanwältin…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) des HZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
…weiterer rechtsrelevanter Sachumstände- aus nachstehenden Gründen jedenfalls keine rechtliche Handhabe für eine weitere Aufrechterhaltung der Beschlagnahme: 1.Mit dem oberwähnten Urteil des Landesgerichts Eisenstadt und dem darin verhängten Wertersatz ist der Beschlagnahmegrund der Verfallsbedrohung endgültig weggefallen. 2.Der Tatbestand der späteren Geltendmachung der Sachhaftung nach …
…weiterer rechtsrelevanter Sachumstände- aus nachstehenden Gründen jedenfalls keine rechtliche Handhabe für eine weitere Aufrechterhaltung der Beschlagnahme: 1.Mit dem oberwähnten Urteil des Landesgerichts Eisenstadt und dem darin verhängten Wertersatz ist der Beschlagnahmegrund der Verfallsbedrohung endgültig weggefallen. 2.Der Tatbestand der späteren Geltendmachung der Sachhaftung nach …
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Geschäftsführerin SaS, Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, 1020 Wien, Franzensbrückenstraße 5/DG, vom 20. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt, vertreten durch HR Mag. Leopold Lenitz, vom…