…Entnahme vom Kapitalkonto und anschließender Einlage durch einen anderen wird dieser durch die Vergrößerung des Gesellschaftsanteiles bereichert, nicht durch das zwischengeschaltete Sparbuch". Als Bescheidbetreff wurde angeführt: "Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit M". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet…
…Entnahme vom Kapitalkonto und anschließender Einlage durch einen anderen wird dieser durch die Vergrößerung des Gesellschaftsanteiles bereichert, nicht durch das zwischengeschaltete Sparbuch". Als Bescheidbetreff wurde angeführt: "Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit K". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet…
…Entnahme vom Kapitalkonto und anschließender Einlage durch einen anderen wird dieser durch die Vergrößerung am Gesellschaftanteil bereichert, nicht durch das zwischengeschaltete Sparbuch". Als Bescheidbetreff wurde angeführt: "Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit K". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet…
…Entnahme vom Kapitalkonto und anschließender Einlage durch einen anderen ist dieser durch die Vergrößerung des Gesellschaftsteiles bereichert, nicht durch das zwischengeschaltete Sparbuch". Als Bescheidbetreff wurde angeführt: "Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit M". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet…
…Sachverhalt eindeutig ergibt, war zu ErfNr2 zunächst der erste vom Bw am 9. Dezember 2009 mit der Fa. O-GmbH abgeschlossene Bestandvertrag (siehe dortigen Bescheidbetreff) mittels Bescheid vom 11. Jänner 2010 vergebührt worden. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Jänner 2010 teilweise…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RÄ, vom 6. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Fa. P. F. C. S. GmbH & Co KG, xxxx H., V.- - Straße 50, vertreten durch die Fa. Einschreiter, vom 1. März 2005 gegen den an die Fa. "P. F. C KG RNF F. KUNST AG" gerichteten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates , HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Dr. Hans Leitner, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Vogelweiderstrasse 9, vom 9. Dezember 2008, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des D. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom 4. November 2008, Zl. 100000/50438/24…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 1. September 2003 und den Vorlageantrag 15. Oktober 2004 des Dr. Christian P. als Masseverwalter im Konkurs der Fa. B. GmbH, 4020 Linz, X.-Straße 3, betreffend das als "Grunderwerbsteuerbescheid" bezeichnete Schreiben des Finanzamtes Urfahr…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 15. März 2002, GZ. 100/30312/2002-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, vertreten durch Mag. Ludwig Vogl, Rechtsanwalt, 5230 Mattighofen, Stadtplatz 48, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Dezember 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 26. April 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 26. März 2012, Zahl: 320000/00000/2011-6, betreffend Erstattung/Erlass der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Masser & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Singerstraße 27, vom 14. Jänner 2010 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 14. Dezember 2009, Zl. 320000/00000/2009-6, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 1, Hofrat Dr. Karl Kittinger, in der Finanzstrafsache gegen B.K., Adresse1 wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG über die durch N.N. (alias B…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, vertreten durch Dkfm Dr. Josef Mayrl, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 5020 Salzburg, Nonnthaler Hauptstraße 52 über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, vertreten durch die Flachgau Treuhand GmbH, 5204 Straßwalchen, Schwemmstr. 1, (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. August…