… § 40 Mineralrohstoffgesetz , BGBl. I 38/1999 : Bergwerksberechtigungen gelten als unbewegliche Sachen). Für das Baurecht ist eine Grundbuchseinlage neu zu eröffnen (Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister des Inneren und dem Finanzminister vom 11. Juni 1912 über die Durchführung…
…Als grundstücksgleiche Rechte können u. a. auch das Baurecht, Fischereirechte an öffentlichen Gewässern und gewisse Mineralgewinnungsrechte (Bergwerksberechtigungen - § 40 MinroG ) in Betracht kommen. Nach der in der Berufung mehrfach angesprochenen Rz. 889 der UStRl 2000 sind grundstücksgleiche Rechte ebenfalls solche Rechte, die nicht Bestandteil von Grundstücken…
…Als grundstücksgleiche Rechte können u. a. auch das Baurecht, Fischereirechte an öffentlichen Gewässern und gewisse Mineralgewinnungsrechte (Bergwerksberechtigungen - § 40 MinroG) in Betracht kommen. Nach der in der Berufung mehrfach angesprochenen Rz. 889 der UStRl 2000 sind grundstücksgleiche Rechte ebenfalls solche Rechte, die nicht Bestandteil von Grundstücken…
…wie Grunddienstbarkeiten und Grundreallasten oder das Jagdrecht, nicht aber persönliche Dienstbarkeiten und verdinglichte Rechte. Durch gesetzliche Erklärung unbeweglich sind das Baurecht auf fremdem Grund (§ 6 Baurechtsgesetz) und die Bergwerksberechtigungen nach § 40 Mineralrohstoffgesetz (vgl. UFS Wien, RV/0973-W/05 vom 24.10.2006 unter Verweis…
…dem Eigentümer einer Liegenschaft als solchem zustehen, wie Grunddienstbarkeiten und Grundreallasten oder das Jagdrecht, nicht aber persönliche Dienstbarkeiten und verdinglichte Rechte. Durch gesetzliche Erklärung unbeweglich sind das Baurecht auf fremden Grund (§ 6 Baurechtsgesetz) und die Bergwerksberechtigungen nach § 40 Mineralrohstoffgesetz (vgl. Spielbüchler in Rummel, ABGB, 3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Bw., vom 1. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 18. Juli 2005 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C, vom 6. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) teilweise Folge gegeben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge mit…