…glaubhaft zu machen. Am 5. Mai langte die Beantwortung des Vorhaltes ein mit folgendem Inhalt: Eine Berechnung der Wegzeit laut beigelegter Aufstellung (aus dem Berufungsschreiben) könne in dieser Form nicht erfolgen. Begründung: Zu Punkt 1: Wegstrecke Wohnung - Bahnhof BhfWohnort (ca. 3 km) Es gibt zwar…
…Ab Vermietungsbeginn hätten eigentlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt werden müssen. AfA-Berechnung ab 1996 (Tz 31 b): Die Daten der Anschaffungskosten vor 1996 stellten sich laut Vorprüfung wie folgt dar: | AK | 983.684,00 | | HK 1990 | 27.162…
…des - in Abweichung von der durch die Betriebsprüfung getroffenen Beurteilung - als Anlagevermögen eingestuften Instrumentenbestandes über einen Zeitraum von 3 Jahren Rechnung getragen wird. 3. Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese…
…Hilfsmittel herangezogen werden, jedoch ist eine unmittelbare und undifferenzierte Anwendung keineswegs zwingend abzuleiten. Abgesehen davon gehen selbst die diesbezüglichen Erläuterungen davon aus, dass bei einer Berechnung der jährlichen Absetzung für Abnutzung eine Gesamtlaufleistung von 1 Mio. km zu Grunde gelegt werde. Dies bedeutet, umgelegt auf…
…51 € | - Bezugsminderung in Höhe der dem Bw. berechneten, aber nicht gemeldeten und nicht abgeführten Lohnsteuer im März 2010 | -486,72 € | tatsächliche Bruttobezüge 1. Jänner bis 31. März 2010 | 7.119,33 € Berechnung der steuerpflichtigen Bezüge (245): | tatsächliche…
…€ 93.906,97 (Berechnung € 42.989,92 zuzüglich € 50.917,05) belaufe und damit den stundungsgegenständlichen Maximalbetrag von € 60.000,00 jedenfalls übersteige. Daher werde gemäß § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO der Antrag auf Neuberechnung der mit Bescheiden vom 9…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2011 die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Neben seinen inländischen Pensionseinkünften bezog er auch eine ausländische Pension in Höhe von € 7.194,60. Die ausländischen Pensionseinkünfte wurden im Wege des Progressionsvorbehaltes bei der Berechnung des…
…Berechnung Einkommensteuer für das Jahr 2009: 38.744,43 € (Einkommensteuer) x 94.008,63 € (Auslandseinkünfte) / 97,708,86 € (Einkommen) Anrechnungshöchstbetrag daher: 37.277,18 € Einkommen lt. Berufungsvorentscheidung: 97.708,86 € Steuer nach Abzug der Absetzbeträge (wie BVE): 38.744,43…
…2022 zu zahlen sein wird, erfolgen, sondern ist der Kapitalwert gesondert zu berechnen, zumal er in diesem Fall das 18-fache des durchschnittlichen Jahresbetrages nicht übersteigt. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2008 als unbegründet abgewiesen…
…Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen und nur in Form von Pauschbeträgen (so genanntes "kleines" und "großes" Pendlerpauschale) als Werbungskosten abzugsfähig sind. Daraus folgt für die Entscheidung des Berufungsfalles, dass derartige Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung/Arbeitsstätte (mit Ausnahme des Pendlerpauschales) bei der Berechnung der…
…nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Bei der Berechnung des Insolvenzentgeltes wurde bereits ein Fünftel steuerfrei belassen. Die restlichen vier Fünftel entfallen auf laufenden Lohn sowie auf die Kündigungsentschädigung, welche zeitlich genau zuordenbar…
…Einheitswert von € 492,00 ergäbe. In der Folge erhob das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien den Baulandpreis durch Rücksprache mit dem Lagefinanzamt in Höhe von € 3,92/m2 und zog diesen als "Hilfswert" zur Berechnung des maßgeblichen Einheitswertes heran. Mit Bescheiden…
…Einheitswert von € 492,00 ergäbe. In der Folge erhob das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien den Baulandpreis durch Rücksprache mit dem Lagefinanzamt in Höhe von € 3,92/m2 und zog diesen als "Hilfswert" zur Berechnung des maßgeblichen Einheitswertes heran. Mit Bescheiden…
…von 5.948,73 € ergeben, sodass der Grenzbetrag von 6.000 € (bei Vorhandensein eines Kindes) nicht überschritten worden sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde - nach Darstellung der Berechnung des Grenzbetrags - ausgeführt, dass die Einkünfte der Ehegattin des Bw. nach Abzug des Werbungskostenpauschales von…
…Deshalb sei eine E-Mail zur Erhebung der Basisdaten für die EVZ-Berechnung am 11. März 2011 versendet worden. Die Beantwortung derselben erfolgte am selben Tag. Die Berechnung sei auf Basis der Angaben des Pflichtigen sowie unter Ansatz des vorhandenen inländischen Lohnzettels erfolgt (Alleinverdiener Ja…
…§ 99 EStG 1988 unbeachtlich ist, denn die Erstschuldnerin hätte die innerhalb eines Kalendermonates gem. § 99 EStG 1988 einbehaltenen Steuerbeträge unter der Bezeichnung "Steuerabzug gem. § 99 EStG" spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Kalendermonates abführen müssen. Da dies nicht geschehen ist, hat das Finanzamt durch…
…13/14 Purkersdorf vom 13. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Kalenderjahr 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2008 wird mit € 37,52 (Berechnung siehe Berufungsvorentscheidung) festgesetzt. Entscheidungsgründe Am 8. Oktober 2009 langte die…
…im Hinblick auf eingetretene steuerliche Auswirkungen im Nachhinein erstellte Berechnungen jeglicher Art als Grundlage heranzuziehen. Die im Zeitpunkt des Wohnungsverkaufes grundbücherlich eingetragenen Miteigentumsanteile seien als Basis für die Ermittlung der Herstellungskosten heranzuziehen. Die anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten für Top W2 wurden vom Finanzamt laut Begründung…
…Steuersatz zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 vor Anwendung des festen Steuersatzes in Abzug zu bringen. Der "laufende Monatsbezug" iSd Vervielfachermethode ist der Bruttobezug, welcher der Berechnung der Abfertigung zu Grunde gelegt wird (Doralt, EStG, § 67 Tz…
…einhellige Rechtsprechung des UFS vom 11.09.2009, RV/2375-W/09, vom 31.03.2010, RV/0192-S/10 uvam. zu dem Thema "Berechnung der Anspruchsemester nach Studienabschnitten" verwiesen. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 24. Jänner 2011