…Aufwendungen nicht garantiert). Es ist in der Folge davon auszugehen, dass der Benennungsauftrag gem. § 162 BAO durch die Abgabenbehörde erster Instanz nicht unzulässig erging, d.h. die Bw. einer zulässigen Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht nachkam, weshalb - wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 14.5…
…alle Zweifel beseitigender Geschäftsablauf ein unabdingbares Erfordernis. Die genannten Gründe rechtfertigen die Vermutung, dass die Y Trockenbau GmbH nicht der tatsächliche Empfänger ist und somit der Aufforderung gem. § 162 BAO nicht entsprochen wurde, so dass die Geltendmachung der Zahlungen als Betriebsausgabe auszuschließen ist. Der Bw…
…Juli 2013, IV R 27/09 zu § 160 dAO, der § 162 BAO vergleichbar ist, aus: "Bei ausländischen Domizil- bzw. Basisgesellschaften ist der Zweck des Benennungsverlangens erst erreicht, wenn sichergestellt ist, dass der wirkliche Empfänger der Zahlungen entweder im Inland nicht steuerpflichtig ist oder im Inland…
…Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (z.B. VwGH…
…Unterschriften nicht in jedem Fall ident seien. Die Bw. wurde gemäß § 162 BAO aufgefordert, den genauen Namen und die genaue Anschrift des Empfängers des Betrages von 79.642,88 € bekannt zu geben. Dieser Vorhalt blieb seitens der Bw. unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: …
…wenn die Berufung nicht zulässig ist. Gemäß § 188 Abs. 1 BAO werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs. 1lit c BAO in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung…
…des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 30. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Das Finanzamt Kufstein Schwaz erließ am 30. April 2009 einen Einkommensteuerbescheid 2004…
…vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Der berufungsgegenständliche Einkommensteuerbescheid 2004 vom 15.4.2008 wurde an die "Erben nach X. Otto z…
…Empfänger des Entgeltes nicht benannt worden sei, seien die Zahlungen gemäß § 162 BAO nicht anzuerkennen und der Herstellungsaufwand sowie die damit zusammenhängende AfA entsprechend zu vermindern. Die Bw wendet dagegen ein, sowohl sie als auch Herr S hätten angegeben, die Leistungen seien durch die S…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 1, Hofrat Dr. Karl Kittinger, in der Finanzstrafsache gegen B.K., Adresse1 wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG über die durch N.N. (alias B…
…C. S. GmbH & Co KG" im Firmenbuch auf. Dazu wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung…
…Bescheidcharakter zu. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO-Kommentar³, § 273 Tz. 6)…
…September 2006 betreffend Einkommensteuer 2002, 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Einantwortungsurkunde vom 4. Februar 2005 wurde der Nachlass der am 28. Oktober 2004 verstorbenen Frau C. ihren drei Kindern E., F…
…Die Berufung wurde ohne vorherige Erlassung einer BVE dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen…
…1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung vor, so ist diese Erledigungsart zwingend. Für ein Ermessen der Abgabenbehörde bleibt diesfalls kein Raum (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2678). Die…
…Berichts, der die Nichtanerkennung des Zinsaufwandes ausschließlich mit der nach Auffassung der Bp nicht hinreichenden Empfängerbenennung nach § 162 BAO begründet)). Nach Auffassung des erkennenden Berufungssenats vermögen jedoch die im Arbeitsbogen der Bp enthaltenen Auszüge aus den Buchungsjournalen der Bw. (va. S 101, 104, 162, 163…
…Selbst bei Anwendung des § 73 BAO - entgegen der hier vertretenen Rechtsansicht - beim Übergang der Zuständigkeit vom Finanzamt G auf das Finanzamt Gneu wäre daher letztgenanntes im Jahr 2004 zuständig geworden. Nach dem März 2004 bestand das Finanzamt Gneu weiter, sodass ein Ende dessen örtlicher Zuständigkeit…
…Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Nach der Bestimmung des § 190 Abs. 1 BAO finden auf Feststellungen gemäß §§ 185 bis 189 die für die Festsetzung der Abgaben geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung…
…Finanzsenat hat über die Berufung der R.P., gegen den (an "R.P.Verl.n.S.A." gerichteten) Bescheid des FA betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit…
…Zahlungen bekannt zu geben. Im Hinblick auf die allgemein bekannten Steuerausfälle im Bereich des Bau- und Reinigungsgewerbes durch Auftragserteilung an "schwarz" tätige Arbeitnehmer begegnet die Ermessensübung des Finanzamtes, im gegenständlichen Fall von § 162 BAO Gebrauch zu machen, keinen Bedenken seitens des Unabhängigen Finanzsenates. Der Bw…