…der Erwerbsvorgang wäre auf den Kauf eines Grundstückes plus ein zu errichtendes Gebäude gerichtet gewesen. In einem solchen Fall wäre der Kaufpreis für das Haus in die Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen gewesen, auch wenn über den Kauf des Hauses ein gesonderter Vertrag errichtet worden ist. Dagegen erhob…
…der Erwerbsvorgang wäre auf den Kauf eines Grundstückes plus ein zu errichtendes Gebäude gerichtet gewesen. In einem solchen Fall wäre der Kaufpreis für das Haus in die Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen gewesen, auch wenn über den Kauf des Hauses ein gesonderter Vertrag errichtet worden ist. Dagegen erhob…
…der Erwerbsvorgang wäre auf den Kauf eines Grundstückes plus ein zu errichtendes Gebäude gerichtet gewesen. In einem solchen Fall wäre der Kaufpreis für das Haus in die Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen gewesen, auch wenn über den Kauf des Hauses ein gesonderter Vertrag errichtet worden ist. Dagegen erhob…
…der Erwerbsvorgang wäre auf den Kauf eines Grundstückes plus ein zu errichtendes Gebäude gerichtet gewesen. In einem solchen Fall wäre der Kaufpreis für das Haus in die Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen gewesen, auch wenn über den Kauf des Hauses ein gesonderter Vertrag errichtet worden ist. Dagegen erhob…
…€ Davon ausgehend hat das Finanzamt mit Bescheid vom 21. Dezember 2011 dem Übernehmer 2 % Grunderwerbsteuer in Höhe von 24.892,98 € vorgeschrieben, wobei als Bemessungsgrundlage der dreifache Einheitswert obiger Grundstücke, =1,244.649,00 €, anzusetzen war. Dagegen richtet sich die Berufung des…
…des Todes des Erblassers, in der Höhe eines Drittels des Erbanfalls. Das zwischen den erbantrittserklärten Erbinnen abgeschlossene Erbteilungsübereinkommen ist als privatrechtliche Vereinbarung unter Lebenden zu werten, und hat auf die Bemessung der Erbschaftssteuer keinen Einfluss, unbeschadet des Umstandes, dass die Bw. aus der Verlassenschaft nur…
…Siehe Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts-und Schenkungssteuer § 2 Rz 44) Der Betrag mit dem die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils erfolgt, ist für die Bemessung der Erbschaftssteuer im Hinblick auf die Bestimmung des § 18 ErbStG nicht von Bedeutung. (vgl. VwGH 27.6.1994…
…Jänner 2008 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 und 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Bw…
… 7 Abs 1 GrEStG mit jeweils € 313,50 festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage wurde in beiden Bescheiden der auf diesen Erwerb wertmäßig entfallende Teil der Gesamtgegenleistung jeweils zur Hälfte angesetzt; wobei dieser Wert mit Hilfe einer Proportionalrechnung (Verkehrswerte sämtlicher erworbenen Grundstücke: Verkehrswert des sonstigen Grundvermögens =…
…€ 4.415,01 festgesetzt. Dabei wurde für die Gesellschaftsanteile der Betrag von € 5.087,10 als Aktivpost in Ansatz gebracht. Grundlage dieser Bemessung war die schriftliche Mitteilung der H. an den rechtlichen Vertreter des Bw vom 6 .Februar 2008, mit welcher der Verkehrswert…
…5 FinStrG (maximale Freiheitsstrafe zwei Jahre, von den Schöffensenaten seien insgesamt 14 Monate verhängt worden) zu bemessen gewesen sei. Gegen dieses Spruchsenatserkenntnis hat betreffend das Strafausmaß der Beschuldigte innerhalb offener Frist Berufung erhoben, wobei im Wesentlichen ausgeführt wird: Die schwierige finanzielle Situation des S sei…
…gegründet wurde, wurde das nun in Tausch gegebene Grundstück mit Sicherheit auch um diesen Kaufpreis angekauft. Grundsätzlich ist gem. § 4 Abs. 1 GrEStG die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu bemessen. Die Bw. hat als Gegenleistung die Teilfläche "5" des Gdst. bbb hingegeben, um von…
…gegründet wurde, wurde das nun in Tausch gegebene Grundstück mit Sicherheit auch um diesen Kaufpreis angekauft. Grundsätzlich ist gem. § 4 Abs. 1 GrEStG die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu bemessen. Die Re. hat als Gegenleistung die Teilfläche "5" des Gdst. 896/4 hingegeben, um…
…Wahl eines progressiven Steuersatzes im Sinne des § 8 Abs.1 leg.cit. bei der Bemessung der Schenkungssteuer vom Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Begünstigten zum Geschenkgeber auszugehen gewesen; sodass die Steuerklasse V und somit der Zuschlag gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbStG zur…
…Wahl eines progressiven Steuersatzes im Sinne des § 8 Abs.1 leg.cit. bei der Bemessung der Schenkungssteuer vom Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Begünstigten zum Geschenkgeber auszugehen gewesen; sodass die Steuerklasse V und somit der Zuschlag gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbStG zur…
…abgabenrechtliche Pflichten des belangten Verbandes verletzt hat] (§ 3 Abs. 1 Z 1 und 2 VbVG). Bei der Bemessung der Geldbuße wertete der Erstsenat mildernd den Umstand, dass über den Verband noch niemals eine Geldbuße verhängt worden ist, als erschwerend einen langen Tatzeitraum. Die Entscheidung des…
…sollte mit dem in Rede stehendem Vertrag Bau- und Grünland übertragen werden. Die Grunderwerbsteuer wäre daher vom gemeinen Wert (= Verkehrswert) des für die erworbenen Grundstücksflächen vom Bw. hingegebenen Tauschgrundstückes zu bemessen. (= Gegenleistung des Bw.). Laut Auskunft des zuständigen Finanzamtes würde der m² Preis…
…dem in Rede stehendem Vertrag Bau- und Grünland übertragen werden. Die Grunderwerbsteuer wäre daher vom gemeinen Wert (= Verkehrswert) des für die erworbenen Grundstücksflächen von der Bw. hingegebenen Tauschgrundstücke zu bemessen. (= Gegenleistung der Bw.). Laut Auskunft des zuständigen Finanzamtes würde der m² Preis aus…
…Vertrag Bau- und Grünland übertragen werden. Die Grunderwerbsteuer wäre daher vom gemeinen Wert (= Verkehrswert) des für die erworbenen Grundstücksflächen vom Bw. hingegebenen Tauschgrundstückes zu bemessen. (= Gegenleistung des Bw.). Laut Auskunft des zuständigen Finanzamtes würde der m² Preis, aus dem Steuerentstehungszeitpunkt zeitnahen Abkäufen für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., (Bf.), vertreten durch Dr.Alice Hoch, Rechtsanwältin, 2361 Laxenburg, Schlossplatz 12, gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 24. April 2007 ,laut angeschlossener Liste ( Beilage 2), betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1) Die Festsetzung der…