Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R. GesmbH vom 21.10.1999 gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes Feldbach betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vom 5.10.1999 über den Zeitraum 1.1.1996 bis 31…
…ansatzweise) näher zu begründen bzw. einen Zusammenhang der gegenständlichen Bezüge mit einer Krankenversicherungsverpflichtung nachvollziehbar darzulegen. Ergänzend wird bemerkt, dass die Höhe der Rentenbezüge keinen Einfluss auf die Beitragshöhe zur Krankenversicherung hat (siehe Schreiben der dt.Versicherungsanstalt_B vom 9. Jänner 2013), sodass das Berufungsvorbringen in…
…als Beitragsgrundlage bei Dienstnehmern, für die dem Dienstgeber ein Altersteilzeitgeld gewährt wird, die Beitragsgrundlage vor Beginn der Altersteilzeit. Auch die Beitragshöhe und die Beitragstragung richtet sich grundsätzlich nach dem ASVG. In § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz wird eine weitere Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge normiert. Die Tragung dieser Sozialversicherungsbeiträge…
…nach welchem die Regelung zum Solidarfond Abfallrückführung genau aus diesem Grund für nichtig erklärt worden sei. Das ALSaG sei aber auch wegen der unverhältnismäßigen Beitragshöhe verfassungswidrig. Die Unverhältnismäßigkeit ergebe sich auch im Vergleich mit anderen EU-Ländern und stelle der Altlastenbeitrag ein verfassungswidriges Sonderopfer dar…
…nach welchem die Regelung zum Solidarfond Abfallrückführung genau aus diesem Grund für nichtig erklärt worden sei. Das ALSaG sei aber auch wegen der unverhältnismäßigen Beitragshöhe verfassungswidrig. Die Unverhältnismäßigkeit ergebe sich auch im Vergleich mit anderen EU-Ländern und stelle der Altlastenbeitrag ein verfassungswidriges Sonderopfer dar…
…als Beitragsgrundlage bei Dienstnehmern, für die dem Dienstgeber ein Altersteilzeitgeld gewährt wird, die Beitragsgrundlage vor Beginn der Altersteilzeit. Auch die Beitragshöhe und die Beitragstragung richtet sich grundsätzlich nach dem ASVG. In § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz wird eine weitere Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge normiert. Die Tragung dieser Sozialversicherungsbeiträge…
…Vereinsmitglieder gewesen und hätten ihre Leistungen teils im Studio, teils für Verwaltungstätigkeiten erbracht. Sie hätten kein Dienstverhältnis gehabt und hätten auch nicht die SV-Beitragshöhe nach dem Hostasch-Erlass überschritten. Da eine GesbR keine juristische Person sei, könne sie mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht Arbeitgeber sein…
…Vereinsmitglieder gewesen und hätten ihre Leistungen teils im Studio, teils für Verwaltungstätigkeiten erbracht. Sie hätten kein Dienstverhältnis gehabt und hätten auch nicht die SV-Beitragshöhe nach dem Hostasch-Erlass überschritten. Da eine GesbR keine juristische Person sei, könne sie mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht Arbeitgeber sein…
…aktive Vereinsmitglieder gewesen und hätten ihre Leistungen teils im Studio, teils für Verwaltungstätigkeiten erbracht. Sie hatten kein Dienstverhältnis und haben auch nicht die SV-Beitragshöhe nach dem Hostasch-Erlass überschritten. Da eine GesbR keine juristische Person sei, könne sie mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht Arbeitgeber sein…
…aktive Vereinsmitglieder gewesen und hätten ihre Leistungen teils im Studio, teils für Verwaltungstätigkeiten erbracht. Sie hatten kein Dienstverhältnis und haben auch nicht die SV-Beitragshöhe nach dem Hostasch-Erlass überschritten. Da eine GesbR keine juristische Person sei, könne sie mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht Arbeitgeber sein…
…weder subjektiv, noch objektiv. Die dem Einzelnen auferlegte Beitragshöhe entspricht grundsätzlich nicht dem am Ausmaß des individuellen Versicherungsrisikos zu orientierenden Wert des gebotenen Sozialversicherungsschutzes. Anders als die Versicherungsprämien im Bereich der Privatversicherung hängt der Sozialversicherungsbeitrag nicht davon ab, ob die Gefahr des Eintrittes eines Versicherungsfalles…
…aktive Vereinsmitglieder gewesen und hätten ihre Leistungen teils im Studio, teils für Verwaltungstätigkeiten erbracht. Sie hatten kein Dienstverhältnis und haben auch nicht die SV-Beitragshöhe nach dem Hostasch-Erlass überschritten. Da eine GesbR keine juristische Person sei, könne sie mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht Arbeitgeber sein…
…Vereinsmitglieder gewesen und hätten ihre Leistungen teils in der Tanzschule, teils im Verein erbracht. Sie hatten kein Dienstverhältnis und haben auch nicht die SV-Beitragshöhe nach dem Hostasch-Erlass überschritten. Da eine GesbR keine juristische Person sei, könne sie mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht Arbeitgeber sein…
… 4 Z.3 AlSAG, die Bemessungsgrundlage iSd § 5 AlSAG, die Beitragshöhe iSd § 6 Abs.1 Z.1 lit.b) AlSAG und die Entstehung der Beitragsschuld iSd § 7 Abs.1 AlSAG) im angefochtenen Abgabenbescheid bzw. in der diesen inhaltlich bestätigenden Berufungsvorentscheidung bestritten hat und auch die…
…Telefon, E-Mail, persönliche Vorsprache) versucht, die Beitragshöhe der SVA (SVdGW) auf eine für mich leistbare Höhe zu reduzieren. Auch die Vorlage der Steuerbescheide und eine Auflistung meiner Einnahmen und Ausgaben änderte nichts. Ich bekam nur die Antwort, daß das die Mindestbeitragshöhe ist, und ich…
…aus einem Dienstverhältnis) die Einnahmen erzielt werden. Lediglich die Einschränkung auf die ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit ist entscheidend (andere Einnahmensquellen wie eine Hausapotheke oder der Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel sind daher bei der Beitragshöhe nicht zu berücksichtigen). Das bedeutet, dass die Beiträge zur Wohlfahrtskasse in Oberösterreich…
…noch objektiv. Dh. die dem Einzelnen auferlegte Beitragshöhe entspricht grundsätzlich nicht dem am Ausmaß des individuellen Versicherungsrisikos zu orientierenden Wert des gebotenen Sozialversicherungsschutzes. Anders als die Versicherungsprämien im Bereich der Privatversicherung hängt der Sozialversicherungsbeitrag nicht davon ab, ob die Gefahr des Eintrittes eines Versicherungsfalles groß…
…die obgenannte E-Mail der xy vom 3. Februar 2010, wonach gegenständlich die Beitragshöhe im Jahr 2008 monatlich 247,24 € betragen habe und dieser Beitrag so errechnet wurde, indem der Bruttomonatslohn des Jahres 2007 X 14 : 12 gerechnet worden sei; siehe dazu auch http:/…
…000 Liter Biogasgülle ausgebracht habe. Die Menge sei vom Kontrollorgan sogar beobachtet und von JoN nicht in Abrede gestellt worden. Zur Differenzberechnung zur Erlangung einer geringeren Beitragshöhe sei auszuführen, dass aufgrund der unzulässigen Ablagerung der Gülle deren Entsorgungsabsicht und die Abfalleigenschaft feststehen. Die Bemessungsgrundlage gemäß …
…noch objektiv. Dh. die dem Einzelnen auferlegte Beitragshöhe entspricht grundsätzlich nicht dem am Ausmaß des individuellen Versicherungsrisikos zu orientierenden Wert des gebotenen Sozialversicherungsschutzes. Anders als die Versicherungsprämien im Bereich der Privatversicherung hängt der Sozialversicherungsbeitrag nicht davon ab, ob die Gefahr des Eintrittes eines Versicherungsfalles groß…