…Zusammenhang mit gemischt genutzten Gegenständen nur der anteilige Vorsteuerabzug zu. Wäre hingegen die Richtlinie so auszulegen, dass schon bei bzw wegen geringfügiger unternehmerischer Nutzung der volle Vorsteuerabzug zusteht, würde nachstehend beschriebenes Beibehaltungsrecht zum Tragen kommen. Davon ausgenommen wären jene Fälle, die unter "Rechtslage ab 1…
…Rn. 51). Da vor dem Beitrittszeitpunkt unzweifelhaft überhaupt keine Gewährung erfolgt ist, könnte gegenständlich das Beibehaltungsrecht nur aufgegeben worden sein. Analog wäre dies jedoch nur dann der Fall gewesen, wenn der Vorsteuerabzug (bei Berufung auf die Richtlinie) ab dem Beitrittszeitpunkt ständig gewährt worden wäre. Dass…
… 2 Abs. 3 UStG 1994 zu einer Einschränkung des Vorsteuerabzuges führen sollte, wäre dies durch das Beibehaltungsrecht gedeckt (siehe weiter unten). Insofern kommt allfälligen Unvereinbarkeiten und Wettbewerbsverzerrungen keine Bedeutung zu. Vorsteuerabzug nach der 6. EG-Richtlinie: In der Rechtssache Lennartz war ua die Frage zu…
…worden. Dass dies dem Gesetzgeber offensichtlich nicht bewusst war, worauf besagte (Neu)Regelung hindeutet, ändert daran nichts. Das Beibehaltungsrecht bleibt nämlich ungeachtet einer auf Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-RL nicht Bedacht nehmenden und damit fehlerhaften Beurteilung durch den nationalen Gesetzgeber bestehen. Erst…
… 2 Abs. 3 UStG 1994 zu einer Einschränkung des Vorsteuerabzuges führen sollte, wäre dies durch das Beibehaltungsrecht gedeckt (siehe weiter unten). Insofern kommt allfälligen Unvereinbarkeiten und Wettbewerbsverzerrungen keine Bedeutung zu. Vorsteuerabzug nach der 6. EG-Richtlinie: In der Rechtssache Lennartz war ua die Frage zu…
…worden. Dass dies dem Gesetzgeber offensichtlich nicht bewusst war, worauf besagte (Neu)Regelung hindeutet, ändert daran nichts. Das Beibehaltungsrecht bleibt nämlich ungeachtet einer auf Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-RL nicht Bedacht nehmenden und damit fehlerhaften Beurteilung durch den nationalen Gesetzgeber bestehen. Erst…
…eine steuerpflichtige Dienstleistung iSd Art. 6 Abs. 2 lit. a) darstellt. Das private Wohnen schließt daher den Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten nicht aus und ist somit als steuerpflichtiger Eigenverbrauch zu erfassen. Beibehaltungsrecht bzw. Stillhalteklausel der Richtlinie: Gemäß Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-Rl…
…Z 2 lit a UStG autonom anwendbar ist und Österreich das in Art 17 Abs 6 der 6. MWStR normierte Beibehaltungsrecht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs in Bezug auf diese Bestimmung nicht aufgegeben hat. Diese Auffassung widerspricht - wie nachfolgend dargestellt wird - der ständigen Rechtsprechung des EuGH…
…überwiegend für nicht anwendbar erachtet. Selbst bei einer formellen Beibehaltung sei die Norm materiell aufgegeben worden, auf die sich der VwGH stütze. Das Beibehaltungsrecht sei durch die Verwaltungspraxis aufgegeben worden, weil Steuerpflichtigen, die sich auf Lennartz und Armbrecht berufen hätten, der volle Vorsteuerabzug zugestanden worden…
…3 lit. b der 6. EG-RL keine Deckung findet), ist daher dennoch zulässig bzw wirksam. Das Beibehaltungsrecht kommt nicht zum Tragen. Dies jedoch nicht aus den in der Berufung und der Literatur angeführten Gründen, sondern deshalb, weil ein solches allenfalls nur dann schlagend wird…
…1988) gestützt werden soll, "wegen völliger Unbestimmtheit des Gegenstandes bereits im Widerspruch zur Zweiten Richtlinie". Auch wenn sich die Frage wegen der bereits erfolgten Aufgabe jedes Beibehaltungsrechts durch Österreich nicht stellen würde, wäre eine Beibehaltung des Ausschlusses vom vollen Vorsteuerabzug gemeinschaftsrechtswidrig. Die Versagung des Vorsteuerabzuges…
…2012, 2009/15/0222, 2009,15/2017 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) klargestellt, dass auch für die Jahre ab 2004 hinsichtlich des Anteils, den überwiegend privat genutzte Räume am Gebäude haben, infolge des vom Beibehaltungsrecht (Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL) gedeckten § 12 Abs…
…vom 28.05.2009, 2009/15/0100 (Puffer-Erkenntnis), für die Jahre bis 2003 ausgesprochen, dass hinsichtlich des Anteils, den überwiegend privat genutzte Räume am Gebäude haben, infolge des vom Beibehaltungsrecht (Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL) gedeckten § 12 Abs. 2 Z 2…
…bzw des Beibehaltungsrechts und damit als gemeinschaftsrechtswidrig (Ruppe/Achatz, UStG4, § 3 Tz 296 ; Achatz, Gedenkschrift für Peter Quantschnigg, 1 ff: Damit kann vertreten werden, dass das für § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG vom VwGH für Zeiträume vor 2004 bejahte Beibehaltungsrecht mit 1…
…bzw des Beibehaltungsrechts und damit als gemeinschaftsrechtswidrig (Ruppe/Achatz, UStG4, § 3 Tz 296 ; Achatz, Gedenkschrift für Peter Quantschnigg, 1 ff: Damit kann vertreten werden, dass das für § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG vom VwGH für Zeiträume vor 2004 bejahte Beibehaltungsrecht mit 1…
…dass wegen der bisherigen Nichtanwendung der Bestimmung eine Befragung des EuGH notwendig gewesen wäre, weil zu klären ist, ob eine bisher nicht angewandte Vorschrift unter das Beibehaltungsrecht fällt. Dazu ist feststellen, dass der VwGH einerseits in seiner Vorabentscheidung vom 24.9.2007 bereits darauf hingewiesen…
…für das Unternehmen ausgeführt. Dieselbe Regelung fand sich in § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1972 und ist daher vom Beibehaltungsrecht des Art 17 Abs 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 gedeckt. Nach § 20 Abs 1…
…1. Jänner 1995 bereits bestanden und sei daher durch das im Art. 17 Abs. 6 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie normierte Beibehaltungsrecht gedeckt. Im Vorlageantrag hat der Bw. Nachstehendes ausgeführt: Ausgehend von der Erfahrungstatsache, wonach bei Ausbauten eines Dachgeschoßes wesentlich höhere Kosten als im Erdgeschoß bzw. Kellergeschoß…
…dass der VwGH im Vorlagebeschluss vom 24. September 2007 die (entscheidende) Frage, ob § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 durch das Beibehaltungsrecht nach Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL gedeckt sei, nicht gestellt habe. Davon sei der VwGH nämlich in…
…den Zeitraum vom 1.1.1995 bis 31.12.2003 grundsätzlich nicht anzuwenden und seien daher die auf die nichtunternehmerische Nutzung eines gemischt genutzten Grundstückes entfallenden Vorsteuern in diesem Zeitraum weiterhin nicht abzugsfähig. Im Übrigen sei der Vorsteuerausschluss durch das Beibehaltungsrecht gemäß Art. 17 Abs…