…9 Abs. 2 Buchstabe b der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie jedoch als Ort einer Beförderungsleistung der Ort, an dem die Beförderung nach Maßgabe der zurückgelegten Beförderungsstrecke jeweils stattfindet. Nach § 3a Abs. 5 UStG 1994 bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung nach Maßgabe und in der…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…vorliegt, sei somit auf den 5. November 2002 abzuändern gewesen. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Schwarzbach eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111, Blatt 17, ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Bad Reichenhall eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden. Konkrete Hinweise…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…1111 und 2222 verwendet wurden. Im vorliegenden Fall ist im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 (Blatt 13) als Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein bis Walserberg eingetragen und sei somit diese CEMT-Genehmigung, die für Italien nicht gültig gewesen sei, ausschließlich für den Transit durch Österreich…
…1111 und 2222 verwendet wurden. Im vorliegenden Fall ist im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 (Blatt 12) als Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein bis Walserberg eingetragen und sei somit diese CEMT-Genehmigung, die für Italien nicht gültig gewesen sei, ausschließlich für den Transit durch Österreich…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0426 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…vorliegt, sei somit auf den 2. November 2002 abzuändern gewesen. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0424 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0426 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…vorliegt, sei somit auf den 8. November 2002 abzuändern gewesen. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0426 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0424 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…