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UFSW RV/0143-W/10Eine aufschiebende Bedingung gemäß § 17 Abs. 4 GebG liegt nicht vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2011

… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Der Inhalt des Begriffes "Bedingung" im Tatbestand des § 17 Abs. 4 GebG ergibt sich aus dem…

UFSG RV/0216-G/09Vereinbarte aufschiebende Bedingung hindert Anwendung des § 17 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…fällig. ... Der Kaufpreis ist auf das Treuhandkonto des Urkundenverfassers..................einzuzahlen. Der Kaufpreis ist nach Vorliegen folgender Voraussetzungen: a) Ranganmerkung für die beabsichtigte Veräußerung.......e) Zustimmung des Landes Steiermark zur Veräußerung der Wohnung und zur Übernahme des Wohnbauförderungsdarlehens zu den bisherigen Bedingungen, an die Verkäuferin auszuzahlen…

UFSK RV/0097-K/06Entstehen der Steuerschuld bei aufschiebender Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2006

…Gebäudes. Hiezu wies der steuerliche Vertreter nochmals darauf hin, dass die Vorlage der erforderlichen grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bzw. im gegenständlichen Fall einer Negativbestätigung ausdrücklich Bedingung und sohin Grundlage dafür war, dass der Vertrag überhaupt Rechtswirksamkeit erlangen würde. Hätten sich bei der Grundverkehrsbehörde irgendwelche Probleme ergeben, die…

UFSG RV/0955-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Stichtag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers bzw. bis zum Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift…

UFSG RV/0954-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Stichtag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers bzw. bis zum Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift…

UFSG RV/0953-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Stichtag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers bzw. bis zum Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift…

UFSG RV/0952-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Stichtag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers bzw. bis zum Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift…

UFSG RV/0959-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Todestag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…vorgebracht - zwischen dem Erblasser und seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift des § 6 Abs…

UFSG RV/0958-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Todestag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…vorgebracht - zwischen dem Erblasser und seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift des § 6 Abs…

UFSG RV/0957-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Todestag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…vorgebracht - zwischen dem Erblasser und seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift des § 6 Abs…

UFSG RV/0956-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Todestag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…vorgebracht - zwischen dem Erblasser und seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift des § 6 Abs…

UFSG RV/0951-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Todestag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…vorgebracht - zwischen dem Erblasser und seiner Ehegattin mündlich vereinbart wurde, dass im Falle der Trennung bzw. besserer finanzieller Möglichkeiten des Erblassers die Beträge zurückgezahlt werden müssten und diese aufschiebende Bedingung bis zum Todestag des Erblassers nicht eingetreten ist, kann zufolge der Vorschrift des § 6 Abs…

UFSS RV/0100-S/08Für einen aufschiebend bedingt erklärten Erbverzicht entsteht die Steuerschuld im Zeitpunkt des Bedingungseintrittes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2008

…Übergabspreisforderung des Bw vom Übernehmer ein Pfandrecht an der Liegenschaft eingeräumt. Der dem Übergabs- und Pflichtteilsverzichtsvertrages beitretende Bw, verzichtet (Punkt 7) unter der Bedingung, des Erhalten der zu seinen Gunsten vereinbarten Leistung über € 60.000, für sich und seine Rechtsnachfolger auf die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche…

UFSW RV/1677-W/04Berichtigung der Gesellschaftsteuer bei Eintritt einer auflösenden Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2006

…des Jahres, das dem Stichtag des Jahresabschlusses vorangeht, heranzuziehen ist. Dieses Darlehen ist ab dem Stichtag jenes Jahresabschlusses in dem die unter Abschnitt III genannte Bedingung eingetreten ist und in der Höhe, die sich auf Grund des Abschnittes III ergibt, mit einem Zinssatz, der einen…

UFSS RV/0268-S/03Ist die Rückabwicklung eines Vertrages über die Abtretung von GmbH-Anteilen aufgrund des Eintrittes einer auflösenden Bedingung ein neuerlich steuerpflichtiges Anschaffungsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2005

…KG und Anteile an der GmbH und vereinbarten im VP III.4. eine sogenannte Steuerklausel, also eine auflösende Bedingung für den Fall einer anderen Beurteilung der steuerlichen Behandlung der vereinbarten Rentenleistungen durch die Abgabenbehörden. Mit Erklärung vom 30. August 2000 trat Frau Mag. H.R…

UFSW RV/0324-W/05Abrede, dass der Eigentumsübergang an einem Grundstück "durch die restlose Abstattung des Kaufpreises aufschiebend bedingt" ist, ist keine aufschiebende Bedingung iSd. § 8 Abs.2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2005

…VI des, dieser Vorschreibung zugrunde liegenden, Kaufvertrages der Eigentumsübergang hinsichtlich der in Rede stehenden Liegenschaft aufschiebend bedingt vereinbart wurde und diese Bedingung bis dato nicht erfüllt wurde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Januar 2005 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen festgestellt, dass…

UFSL RV/0134-L/04Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht, dass die wesentlichen Erfüllungshandlungen erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…Tag der Bezahlung des Kaufpreises. Die Verkäufer erklären, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt die damit verbundenen öffentlichen Abgaben und Gebühren bezahlen. X. Allgemeine Bedingungen 3. Die Verkäufer räumen der Käuferin das Recht ein, ab dem Zeitpunkt der Unterfertigung des Kaufvertrages, das Grundstück zu betreten…

UFSL RV/0133-L/04Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht, dass die wesentlichen Erfüllungshandlungen erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…Tag der Bezahlung des Kaufpreises. Die Verkäufer erklären, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt die damit verbundenen öffentlichen Abgaben und Gebühren bezahlen. X. Allgemeine Bedingungen 3. Die Verkäufer räumen der Käuferin das Recht ein, ab dem Zeitpunkt der Unterfertigung des Kaufvertrages, das Grundstück zu betreten…

UFSL RV/0132-L/04Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht, dass die wesentlichen Erfüllungshandlungen erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…Tag der Bezahlung des Kaufpreises. Die Verkäufer erklären, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt die damit verbundenen öffentlichen Abgaben und Gebühren bezahlen. X. Allgemeine Bedingungen 3. Die Verkäufer räumen der Käuferin das Recht ein, ab dem Zeitpunkt der Unterfertigung des Kaufvertrages, das Grundstück zu betreten…

UFSL RV/0131-L/04Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht, dass die wesentlichen Erfüllungshandlungen erst bei Eintritt der Bedingung erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…Tag der Bezahlung des Kaufpreises. Die Verkäufer erklären, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt die damit verbundenen öffentlichen Abgaben und Gebühren bezahlen. X. Allgemeine Bedingungen 3. Die Verkäufer räumen der Käuferin das Recht ein, ab dem Zeitpunkt der Unterfertigung des Kaufvertrages, das Grundstück zu betreten…