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4 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0255-W/06Bemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2006

…eingebracht. Die Bw. bringt im Wesentlichen vor, weder die vom Mieter übernommene Verpflichtung zum Abschluss eines Fernwärmevertrages noch die Ausmalarbeiten stellten einen gebührenrechtlich relevanten Tatbestand dar. Dies deshalb, weil der Mieter in seiner Disposition frei bleibe das Bestandsobjekt auszumalen bzw. einen solchen Wärmebezugsvertrag überhaupt abzuschließen…

UFSW RV/2706-W/06Bemessungsgrundlage eines Bestandvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2006

…eingebracht. Die Bw. bringt im Wesentlichen vor, weder die vom Mieter übernommene Verpflichtung zum Abschluss eines Fernwärmevertrages noch die Ausmalarbeiten stellten einen gebührenrechtlich relevanten Tatbestand dar. Dies deshalb, weil der Mieter in seiner Disposition frei bleibe das Bestandsobjekt auszumalen bzw. einen solchen Wärmebezugsvertrag überhaupt abzuschließen…

UFSL RV/0973-L/08Adressierung eines an eine Personengesellschaft gerichteten Feststellungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.07.2009

…idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Am 24. September 2007 fand in H eine polizeiliche Kontrolle statt, im Zuge derer der polnische Staatsbürger KS bei Ausmalarbeiten angetroffen wurde. Er gab auf Befragen an, dass sein Vorgesetzter und ein weiterer Arbeiter auf einer anderen Baustelle arbeiten würden…

UFSK RV/0678-K/081. Aufwendungen betreffend Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, (Familien-)Heimfahrten zur kranken Mutter, Kreditzinsen sowie entstandener Schaden infolge PKW- Diebstahls vor Antritt einer beruflich veranlassten Fahrt als Werbungskosten; 2. Wasserschäden infolge undichten Daches als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010

…92627)." Der Bw. führte weiters ins Treffen, das steuerfrei zur Auszahlung gelangte "Übersiedlungspauschale" (S 33.000,-) sei für die Übersiedlung ("Transport, Möbel, Ausmalarbeiten") nach Wien, Straße Nr., verwendet worden sei. Ein geringer Betrag sei für die Behebung von Wasserschäden in der in RR, H 3…