…Rechtsgrundlagen: - Gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, sind bei Auslandsbeamten (§ 92 EStG 1988) die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung der 53. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl Nr. 314/1992, sowie Kostenersätze und Entschädigungen für den…
…000,-- betragen haben, wurden vom Dienstgeber auf Grundlage des § 3 Abs. 1 Z. 8 EStG 1988 steuerfrei behandelt. Nach dieser Bestimmung sind bei Auslandsbeamten die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 Gehaltsgesetz 1956 in der Fassung der 53. Gehaltsnovelle, BGBl. 314/1992 steuerfrei. § 21 Gehaltsgesetz 1956…
…das die Dienstbezüge auslösende Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes der Dienstort im Ausland gelegen sein muss, um von einem "Auslandsbeamten" im Sinne dieser Bestimmung sprechen zu können. Der Bw. hat - wie im zitierten Beschwerdefall vor dem VwGH - die Dienstbezüge von der inländischen anweisenden…
… 26 Abs. 3 eine Sonderregelung, die lautet: In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), werden wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt…
… 26 Abs. 3 BAO entgegen, da durch diese Gesetzestelle unabhängig von einem allenfalls noch im Inland bestehenden Wohnsitz auch der gewöhnliche Aufenthalt eines derartigen Auslandsbeamten und auch seiner Familienangehörigen, als im Inland gelegen bestimmt wird, weswegen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Anspruch des BW…
…somit auf 7.512,05 €: Gemäß § 3 Abs 1 Z 8 EStG 1988 sind bei "Auslandsbeamten ... die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 Gehaltsgesetz ... sowie Kostenersätze und Entschädigungen für den Heimaturlaub ..." von der Einkommensteuer befreit. Auslandsbeamte iSd § 3 Abs 1 Z 8 EStG 1988 sind…
… 303 (1) eine Wiederaufnahme unter bestimmten möglich ist. In meinem gegenständlichen Fall hing alles an der Frage ob ich den Status als "Auslandsbeamter" bekomme. In diesem Fall wäre ich steuerfrei gewesen. Mein Fall war nicht alltäglich und war die Frage lange ungeklärt und wurde erst…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Claudia Nowohradsky, Steuerberaterin, 2193 Wilfersdorf, Eschengasse 11, vom 12. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 17. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als…