Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 5. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 5. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 5. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung…
…Hotelgäste zwei Fahrzeuge angeschafft bzw. verwendet worden. Hauptsächlich habe es sich dabei um Fahrten von und zum Bahnhof, Flugplatz bzw. um Ausflugsfahrten gehandelt. So habe das als Partnerhotel verschiedener Golfplätze gelistete Hotel der Bf. prospektgemäß die Beförderung zu den Golfplätzen bzw. für die Fahrradgäste zum…
…Inhalt zu erbringen, an welchen Tagen konkret, welche Gäste namentlich zum bzw. vom Flughafen (mit jeweiliger Angabe der gefahrenen Kilometer) transportiert wurden, welche Ausflugsfahrten (Zielort mit jeweiliger Angabe der gefahrenen Kilometer) an welchen Tagen konkret, mit welchen Gästen namentlich, vorgenommen wurden, welche Wanderungen (Zielort mit…
…der Bw. ergänzende Unterlagen bei. Aus einem Ausdruck der Homepage des Seniorenbundes sowie diversen Einladungsschreiben geht hervor, dass der Bw. Ausflugsfahrten und Veranstaltungen des Wiener Seniorenbundes organisiert. Vorgelegt wurde zudem eine von der Gattin des Bw. verfasste Empfangsbestätigung, wonach sie Zahnarztkosten für den Bw. für…
…derart geringfügige private Kilometerleistung nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit der üblichen privaten Lebensführung (Urlaubsfahrten, Besuch von Verwandten und Bekannten, Ausflugsfahrten, Einkaufsfahrten und dergleichen) nicht im Einklang steht bedarf wohl keiner näheren Begründung. Mit dem Personenkraftwagen der Marke AUDI A6 hat der Bw. lt…
…was einer privaten Monatskilometerleistung von 70,9 km entspricht. Dass eine derart geringfügige private Kilometerleistung nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit der üblichen privaten Lebensführung (Urlaubsfahrten, Besuch von Verwandten und Bekannten, Ausflugsfahrten, Einkaufsfahrten und dergleichen) nicht im Einklang steht bedarf wohl keiner weiteren Erörterung.
…im übermittelten genauen Tätigkeitsbericht folgend, kann eine derartige Notwendigkeit nicht erkannt werden. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz geht hierbei davon aus, dass dieses Fortbewegungsmittel auch in der Freizeit für "private" Ausflugsfahrten Verwendung finden hätte können, somit sind diese Aufwendungen dem § 20 EStG 1988 zuzurechnen. 2.) Tauchkurs…
…gibt an, dass die Bw. bis zum Jahr 2000 ein Fahrzeug der Marke S verwendet hat und fallweise sei sie mit dem PKW in E (am Wochenende) abgeholt worden und dann haben sie Ausflugsfahrten in den Raum B unternommen. Der Bw. wurde ebenfalls einvernommen. Er…
…Mit den übrigen Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung könne er dort das Auslangen finden. Nebenbei mache er in der Zeit von Mai bis September eines Jahres Ausflugsfahrten mit einem Holzboot. Dort habe er während dieser Zeit monatliche Nebenverdienste von jährlich rund 3.000,00 €…
…Abs. 1 Z 4 Gelegenheitsverkehrsgesetz). Zur gewerblichen Personenbeförderung soll bei einem Hotelwagen nicht nur die Beförderungen der Gäste und Bediensteten vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt, sondern auch die Ausflugsfahrten mit Hotelgästen, die Beförderung der Hotelgäste zu Schiliften, Bädern etc. gehören…
…kommen alle Leistungen, die der Reisende in Anspruch nehmen würde, wenn er die Reise selbst durchführen würde. Als Reisevorleistungen sind daher insbesondere anzusehen: Beförderung (zu den einzelnen Reisezielen; Transfer, Rundreisen, Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten) mit Beförderungsmitteln jeder Art; Unterbringung (in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern), Vermietung von Unterkünften; Verpflegung; …
…7. Der von ihm gewählte dreiwöchige Aufenthalt in Be. wäre speziell auf die Kuranwendungen abgestimmt gewesen. Eine Unterbrechung durch Ausflugsfahrten etc. wäre nicht möglich gewesen. Die angebotenen Ausflugsmöglichkeiten würde man wohl nach Beendigung der Kur in Anspruch nehmen können. Wie bereits in der Berufung erwähnt…