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4 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…1 Aktiengesetz, BGBl.Nr. 98/1965 (AktG) kann den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben und mit der Lage der Gesellschaft im Einklang stehende Vergütung gewährt werden. Ist die Vergütung in der Satzung festgesetzt, so kann eine Satzungsänderung, durch die die Vergütung herabgesetzt…

UFSW RV/1806-W/05Zurechnung der Aufsichtsratsvergütung an den Aufsichtsrat selbst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…aber über ein Basiswissen und eine bestimmte intellektuelle Kapazität in betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Steuerung und Überwachung von Arbeitsprozessen und über Grundkenntnisse zum Funktionieren bestimmter Marktmechanismen verfügen, um rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erfassen. Für die Aufsichtsratsmitglieder besteht die permanente Pflicht, sich über die aktuellen, betriebswirtschaftlichen…

UFSW RV/1134-W/03Höhe des hochwasserbedingten Katastrophenschadens bei Bezug einer neuen Wohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2005Teil 2/2

…nicht abschätzen habe können. Die ehemalige Dienstgeberin halte ein Drittel der Aktien der G.; außerdem habe sie das Recht, hinsichtlich frei werdender Wohnungen einen Mieter zu präsentieren. Es gebe drei Aufsichtsratmitglieder der A. in der G. Der Zeuge könne nicht ausschließen, dass von der G…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 dargestellt und erklärte diese - zusammen mit den Einnahmen aus einem Werkvertrag - als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 2005: Aufsichtsratmitglied: | 1. | G | 1.587,00 | 2. | B | 1.165,00 |…