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UFSZ4I ZRV/0308-Z4I/02Nachforderung von Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.02.2004

…Apfelaroma, das für die inländische Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie vorgesehen war und auch eingesetzt wurde. Das Apfelaroma sei direkt von der S. zur Erzeugung von Lebensmitteln eingesetzt worden. Es handle sich hierbei um einen natürlichen Aromastoff im Sinne des § 3 Abs. 1 lit. a Aromenverordnung…

UFSL RV/0531-L/08Liebhabereiprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2010

…Bach, Pendeln, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen unter Anwendung kinesiologischer Methoden und mittels Interpretation der Aura). Begründend wurde ausgeführt, dass laut dem Schreiben vom 28. Jänner 2008 die im Jahr 2002 aufgenommene Tätigkeit mit 31. Dezember 2007 aufgegeben worden sei. In den Jahren…

UFSZ1W ZRV/0040-Z1W/07Tarifierung von 2 flüssigen Präparaten als alkoholhaltige Getränke unter Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur statt als Nahrungsergänzungsmittel unter Position 2106. Unanwendbarkeit einzelstaatlicher Gesetze auf Tarifierungsfragen im Zollbereich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.05.2012Teil 1/2

…KN; Pflanzensäfte und -auszüge in Kap. 13; Pflanzenpharmaka zur oralen und peroralen Verwendung in Kap. 30; Aromastoffe für Nahrungsmittel in Kap. 33), in die Position HS 2208 einzureihen wären. Bei solchen Flüssigkeiten würden aber nicht nur ihre chemische Zusammensetzung berücksichtigt, sondern auch Aspekte des Verwendungszwecks…

UFSZ3K ZRV/0257-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0256-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0255-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0254-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0253-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0252-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0244-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0242-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0241-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0251-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0240-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0250-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0239-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0248-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0238-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…

UFSZ3K ZRV/0247-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…der Anwendung und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur), wonach ein Erzeugnis, bestehend aus 85 GHT Zucker und 15 GHT Süßholzwurzelextrakt ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht…