…bis 1999 die strittigen Aufwendungen aus der Geltendmachung eines Arbeitszimmers entstanden. In der Berufung führt die Bw. in Bezug auf ihre schriftstellerische Tätigkeit aus, sie habe im Jahr 1999 ein rund 250 Seiten umfassendes Buch fertig geschrieben, an welchem sie drei Jahre gearbeitet hätte bzw…
…treten (zB schriftstellerische und vortragende Tätigkeit auf einem bestimmten Fachgebiet). Die geltend gemachten Ausgaben für das Arbeitszimmer hätten daher nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden können. Im gemäß § 293b BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2000 vom 3. Juli 2002 verwies das FA hinsichtlich Nichtanerkennung des "Arbeitszimmers"…
…für eine Berücksichtigung bzw. Nicht-Berücksichtigung der begehrten Aufwendungen gibt. Tätigkeit des Berufungswerbers: Entscheidend ist hier das typische Berufsbild. Der Berufungswerber unterrichtet an einer Universität die Meisterklasse Malerei & Graphik und bezieht diesbezüglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Allgemein kann gesagt werden, dass bei Nichtselbstständigen ein Arbeitszimmer…
…dato sei sie auch noch nicht schriftstellerisch tätig gewesen. Die im Arbeitszimmer ausgearbeiteten Zusammenfassungen, Exzerpte, Pläne, etc. würden aber unmittelbar in den Vorträgen verwendet und tw. auch an die Teilnehmer ausgehändigt. Ein Vortrag bzw. eine Beratung ohne umfassende Vorbereitung im Arbeitszimmer sei jedenfalls nicht möglich.…
…und Erhärtung der Notwendigkeit die Aufzeichnungen über die Heimarbeit und zusätzliche Begründung bei. Die Heranziehung der Beschreibung der Haupttätigkeit des Bw. durch Computerprogramme wie WIKIPEDIA erscheint für die Beurteilung des Werbungskostenbegriffes die Notwendigkeit eines beruflich bedingten Arbeitszimmers als nicht zielführend, da die Tätigkeit des Bw…
…dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer, sondern dort liegt, wo die Behandlung und Betreuung der Patienten erfolgt, kann nicht in Zweifel gezogen werden (vgl. VwGH 22.1.2004, 2001/14/0004). Liegt der Mittelpunkt einer Tätigkeit aber außerhalb des Arbeitszimmers, ändert der Umstand, dass dieses bzw…
…das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildete. Der Mittelpunkt einer ärztlichen Tätigkeit ist nach dem typischen Berufsbild bzw. nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen und, obgleich die Bw. den Arbeitsraum für administrative Tätigkeiten sowie Weiterbildung verwendete…
…ein Arbeitszimmer keinen Tätigkeitsmittelpunkt darstelle. Im Zuge einer persönliche Vorsprache am 7. Oktober 2003 überreichte die steuerliche Vertreterin der Bw. 2 Honorarnoten für Übersetzungsarbeiten in Gesamthöhe von S 7.500,--. In der Vorhaltsbeantwortung vom 10. Oktober 2003 wurde Folgendes ausgeführt: "Wie doa. aus dem bei…
…dass das häusliche Arbeitszimmer unbedingt notwendig sei und auch tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde. Da es sich bei der Tätigkeit der Bw für die Gemeinde um eine Nebentätigkeit handle und lediglich die mit der Nebentätigkeit in Zusammenhang stehenden administrativen Arbeiten von Zuhause aus verrichtet…
…sogar den ganzen Tag. Er könne sicher nicht im Auto die Finanzierungen aufbereiten. Fotos über Arbeitszimmer und Lagerräume lege er bei. Das Büro bzw. die Wohneinheit habe einen direkten Zugang über das Stiegenhaus. Dieser Teil sei nicht in seinem bewohnten Wohnungsverband eingeschlossen. In jedem Büro…
…ausgenommen das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dar (§ 20 Abs.1 Z 2 lit.d EStG 1988). Herr P.W. und seine Ehegattin üben eine Vertretertätigkeit im Künstler- und Musikagenturbereich aus. In typisierender Betrachtungsweise bestimmt bei einer Vertretertätigkeit…
…dass ein Arbeitszimmer für eine bestimmte Einkunftsquelle notwendig sein muss, damit es, sofern es den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, abzugsfähig ist. Dieses Abstellen auf die Notwendigkeit ist als eine Prüfung auf die tatsächliche betriebliche bzw. berufliche Veranlassung zu sehen. Wie bei der Bestimmung des Tätigkeitsmittelpunkts,…
…bei einem außerhalb des Wohnungsverbandes liegenden Arbeitszimmer die berufliche Verwendung notwendig sein und ein Ausmaß erreichen müsse, das ein eigenes Arbeitszimmer rechtfertige. Stehe einem Arbeitnehmer ein Büro an seinem Arbeitplatz zur Verfügung, bleibe für eine allfällige Nutzung eines (privaten) Arbeitszimmers im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit…
…worden, um Farbstiche bei der digitalen Fotobearbeitung (Arbeitszimmer = Digitale Dunkelkammer) zu vermeiden. Darüber hinaus mache der Bereich Grafik und Design einen sehr erheblichen Teil der Tätigkeit des Bw. aus, weshalb er auch aus diesem Grund viele Stunden an seinem Schreibtisch im Arbeitszimmer zubringe. Es…
…eine billigere gemietet. Der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum werde ausschließlich für diese gewerbliche Tätigkeit genutzt. Die Miniküche sei von diesem Raum abgetrennt und als Wohnraum werde dieses Zimmer nicht genutzt und könne von seiner Ausstattung her auch gar nicht als Wohnraum genutzt werden. Wie bei…
…Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig." Nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (EB), welche durch Übernahme in die parlamentarischen Materialien zu Motiven des Gesetzgebers erhoben worden sind, stellen die Aufwendungen für ein derartiges Arbeitszimmer einen…
…bestehen neben den in Z 2 lit. d formulierten Voraussetzungen weiter (VwGH 25.5.2011, 2007/13/0119). Die betriebliche/berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers muss daher auch weiterhin nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich, d.h. notwendig sein; der Raum muss weiters tatsächlich…
…wiewohl dieses unbestritten den Tätigkeitsmittelpunkt für die gutachterliche Tätigkeit darstellt, nicht in Betracht (vgl FLD für Wien, NÖ und Bgld FJ-LS 2001/10). (Ryda, Langheinrich, Der Konnex der ertragsteuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zur Ausübung einer spezifischen betrieblichen bzw beruflichen Tätigkeit…
…zu ändern. Die erkennende Behörde bezweifelt nicht, dass es sich bei der Bw. nicht um eine Vertreterin im klassischen Sinn handelt. Dieser Umstand führt im gegenständlichen Fall jedoch nicht dazu, dass das Arbeitszimmer der Bw. als Mittelpunkt von deren Tätigkeit zu betrachten ist. Dies deshalb…
…der Verkehrsauffassung bzw. nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Außerhalb des Arbeitszimmers liegt der Tätigkeitsschwerpunkt z.B. bei Lehrern, Richter, Vortragenden, in einem Arbeitszimmer liegt der Tätigkeitsschwerpunkt dagegen z.B. bei Schriftstellern, Heimarbeitern, Gutachtern und Teleworker. Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten weiters die…